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Landgericht Frankfurt am Main Urteil31.10.2007

Im Internet 5,- Euro teurer: Gericht untersagt Flugpreis­werbung ohne EndpreisangabeKLM warb mit Preis und verschwieg "Ticket Service Charge" von 5,- Euro bei Internetbuchung

Der nieder­län­dischen Flugge­sell­schaft KLM ist vom Landgericht Frankfurt am Main eine Werbung untersagt worden, in der keine Endpreise angegeben waren. Das Urteil erging auf Antrag der Wettbe­wer­bs­zentrale.

Auf Antrag der Wettbe­wer­bs­zentrale untersagte das Landgericht Frankfurt am Main der nieder­län­dischen Flugge­sell­schaft KLM eine Zeitungswerbung vom Februar 2007. Darin hatte diese Preise für diverse Flugreisen genannt, ohne die gleichzeitig erhobene „Ticket Service Charge“ für Buchungen über das eigene Internetportal in die Preise einzubeziehen. Das Gericht sieht hierin einen klaren Verstoß gegen das sich aus der Preisangabenverordnung ergebende Gebot, in der Preiswerbung gegenüber dem Verbraucher Endpreise anzugeben.

Wettbe­wer­bs­zentrale begrüßt die Entscheidung

„Das Urteil schafft Rechtsklarheit und Gleichheit im Wettbewerb, nachdem die überwiegende Zahl der Flugge­sell­schaften schon seit geraumer Zeit mit Inklusivpreisen wirbt“, sagte Hans-Frieder Schönheit, Touris­mu­s­experte und stell­ver­tre­tender Haupt­ge­schäfts­führer der Wettbe­wer­bs­zentrale. „Das Urteil macht ferner Schluss mit dem Argument, bei der beanstandeten Regelverletzung handele es sich lediglich um eine wettbe­wer­bs­rechtlich unerhebliche Bagatelle. Denn durch die fehlende Einbeziehung der „Ticket Service Charge“ von 5 € konnte ein auf den ersten Blick optisch günstigerer Preis als tatsächlich buchbar dargestellt werden.“, so Schönheit weiter.

Hintergrund

Die Wettbe­wer­bs­zentrale setzt sich schon seit geraumer Zeit dafür ein, dass in der Preiswerbung für Flugreisen eine klare Endpreiswerbung zu erfolgen hat, die sämtliche obligatorischen Preis­be­standteile umfasst. In der Vergangenheit hatten Gerichte fehlende Endpreisangaben oftmals als wettbe­wer­bs­rechtlich nicht verfolgbare Bagatelle eingestuft.

Wettbewerbszentrale

Die Wettbe­wer­bs­zentrale ist die größte und einfluss­reichste Selbst­kon­trol­l­in­sti­tution für fairen Wettbewerb. Als branchen­über­greifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Infor­ma­ti­o­ns­dienst­leis­tungen rund um das Wettbe­wer­bsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht - durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 10.01.2008

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