13.07.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
13.07.2026 

Dokument-Nr. 36092

Sie sehen Strandliegen an einem Swimming-Pool in einem Ferienressort in der Türkei.
Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil17.03.2026

Urlauber müssen bei vom Reise­ver­an­stalter stornierten Cluburlaub nicht mit einfachen Hotel als Ersatz Vorlieb nehmenAbsage einer gebuchten Pauschalreise in den Aldiana Club Side Beach in der Türkei

Urlauber können 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen, wenn ein gebuchter Cluburlaub kurzfristig storniert wird und angebotene Ersatzhotels qualitativ nicht gleichwertig sind. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

Eine Familie buchte für den Sommer 2025 einen zweiwöchigen Cluburlaub in der Türkei als Pauschalreise inklusive Flug zum Gesamtpreis von rund 12.800 Euro. Der Club stellte damals sehr kurzfristig zum 29. Juni 2025 seinen Betrieb bis auf Weiteres ein.

Stornierter Cluburlaub

Einen Monat vor Reisebeginn teilte das später beklagte Club-Unternehmen mit, dass die Unterbringung in dem gebuchten Club wegen Streitigkeiten mit dem Eigentümer der Anlage nicht erfolgen könne. Zugleich bot die Beklagte der Familie eine Unterkunft in einem anderen ihrer Clubs in Ägypten oder Kalabrien an und verwies auf weitere Clubs aus ihrem Club-Portfolio. Alternativ bot sie die Unterkunft in einem Hotel in der Türkei an. Die Umbuchungen sollten kostenlos sein. Die Familie ließ sich nicht darauf ein und stornierte die Reise. Sie unternahm in der Zeit eine andere Urlaubsreise.

Vor der Reise­rechts­kammer des Landgerichts Frankfurt am Main klagte die Familie auf Ersatz entgangener Urlaubsfreuden. In dem konkret gebuchten Club in der Türkei hätten sie schon zweimal Urlaub gemacht und ihn auch Freunden und anderen Familien empfohlen.

Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit

Die Reise­rechts­kammer sprach der Familie eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe der Hälfte des Reisepreises zu.

Angebotene Ersat­zun­ter­künfte waren mit dem gebuchten Club nicht gleichwertig

Die gebuchte Club-Reise sei von der Beklagten vereitelt worden. Die angebotenen Ersat­zun­ter­künfte in der Türkei seien dem gebuchten Club nicht gleichwertig gewesen, denn es seien nur normale Hotels gewesen. Die Kammer führte aus: „Ein Cluburlaub ist eine spezielle Form der Urlaubsreise, bei der die Unterhaltung und Aktivität der Gäste gegenüber einem Hotelurlaub deutlich im Vordergrund stehen. Er ist durch vielfältige Sport-, Animations-, Unterhaltungs- und Ausflugs­pro­gramme gekennzeichnet, während eine ,Rundumbetreuung‘ der Gäste bei gewöhnlichen Hotel­auf­ent­halten nicht gegeben ist. Zudem besteht in Clubanlagen oftmals eine engere Bindung zu den Trainern bzw. Animateuren sowie den Gästen untereinander (,Clubatmosphäre‘)“. Der Verweis auf einen Club an einer anderen Destination sei auch kein gleichwertiges Angebot, weil eine Urlaubsreise maßgeblich durch den gewählten Urlaubsort geprägt werde.

Der Entschädigung für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit stehe nicht entgegen, dass die Kläger in der geplanten Reisezeit anderweitig verreisten. Dieser andere Urlaub sei nicht von der Beklagten veranstaltet gewesen.

Die Höhe der Entschädigung richte sich nach den Umständen des Einzelfalls. Maßgeblich sei vorliegend unter anderem, dass es sich um einen speziellen, höherwertigen Cluburlaub gehandelt habe und die Beklagte die Reise nur einen Monat vor Reiseantritt abgesagt habe. Dies rechtfertige eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil36092

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI