21.11.2024
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Landgericht Braunschweig Urteil31.08.2017

Abgasskandal: Klage gegen Volkswagen AG abgewiesenAus Einbau unzulässiger Abschalt­vor­richtung resultiert kein Schadens­ersatz­anspruch

Landgerichts Braunschweig hat heute die Klage eines PKW-Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal gegen die Volkswagen AG abgewiesen. Zugleich ist die Kammer dem Ausset­zungs­antrag der Klägerseite zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nicht gefolgt.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erwarb im Jahr 2010 einen VW Eos 2. TDI mit einem Motor der Baureihe EA 189 EU 5 bei einem Autohändler. Der Motor ist mit einer Software ausgestattet, welche die Stickstoff-Emissionswerte auf dem technischen Prüfstand optimiert.

LG verneint Schaden­s­er­satz­an­spruch des Fahrzeugkäufers

Nach Auffassung des Landgerichts Braunschweig handelt es sich bei der verwendeten Software um eine unzulässige Abschalt­ein­richtung und verstößt damit gegen Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Da diese Software gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt bei der Anmeldung des Fahrzeugtyps nicht offen gelegt wurde, stimme das Fahrzeug nicht vollständig mit der erteilten Typgenehmigung überein. Nach Auffassung des Gerichts resultiert aus dem Einbau der unzulässigen Abschalt­vor­richtung jedoch kein Schaden­s­er­satz­an­spruch. Die Typgenehmigung und damit die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Verkehr habe deshalb weiterhin Bestand, weil nach der geltenden Rechtslage dieser Verstoß gerade kein zwangsläufiges Erlöschen der Typgenehmigung auslöse.

Einschlägige Rechtsnormen sind nicht als Schutzgesetze anzusehen

Darüber hinaus seien die einschlägigen Rechtsnormen nicht als Schutzgesetze anzusehen, die den Käufer vor Vermö­gens­schäden bewahren sollen. Die Vorschriften dienten u. a. der Harmonisierung und Spezifizierung der technischen Anforderung sowie dem Gesundheits- und Umweltschutz. Die Schutzrichtung ziele nicht auf die Vermö­gen­s­in­teressen des Einzelnen ab.

Keine Vorlage an EuGH

Das Landgericht hat von einem Vorab­ent­schei­dungs­er­suchen an den Gerichtshof der Europäischen Union abgesehen.

Quelle: Landgericht Braunschweig/ra-online

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