Dokument-Nr. 12585
Permalink https://urteile.news/
- Arbeitsgericht Koblenz, Urteil29.07.2010, 3 Ca 198/10
- Für Arbeitnehmer kann trotz vertraglich vereinbartem Freiwilligkeitsvorbehalt Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bestehenBundesarbeitsgericht, Urteil08.12.2010, 10 AZR 671/09
- Bundesarbeitsgericht zur Zahlung von Urlaubsgeld bei dauernder ArbeitsunfähigkeitBundesarbeitsgericht, Urteil19.05.2009, 9 AZR 477/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil10.02.2011
Kein Weihnachtsgeld: Freiwillig gezahlte Weihnachtsgratifikation kann erkrankten Arbeitnehmern gekürzt werdenZum Freiwilligkeitsvorbehalt und der Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit
Erfolgt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine einvernehmliche Übereinkunft über die Freiwilligkeit der Zahlung des Weihnachtsgeldes, besteht keine Verpflichtung des Unternehmens auf Zahlung. Ein Unternehmen kann auch einzelnen Arbeitnehmern, die längere Zeit erkrankt waren, das Weihnachtsgeld kürzen oder sogar komplett streichen, während es anderen Arbeitnehmern gleichwohl Weihnachtsgeld zahlt. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Mitarbeiterin eines Franchiseunternehmens das Weihnachtsgeld gestrichen, nachdem sie krankheitsbedingt an 89 Tagen arbeitsunfähig war. Die seit 1996 in diesem Unternehmen angestellte Mitarbeiterin erhielt bis zu diesem Zeitpunkt regelmäßig die zusätzliche Zahlung und forderte diese auch für das Jahr 2009, in dem man ihr diese Leistung jedoch versagte.
Kein Rechtsanspruch auf "freiwillige übertarifliche Jahressonderzuwendungen"
Das Landesarbeitsgericht in Mainz wies die Klage der Mitarbeiterin ab. Zur Begründung wurde ein Schreiben angeführt, das den Arbeitnehmern zwischenzeitig zur Unterzeichnung vorgelegt wurde. Darin wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Weihnachtsgeld um eine "freiwillige übertarifliche Jahressonderzuwendung" ohne "Rechtsanspruch für die Zukunft" handele. Die Frau unterzeichnete das Schreiben. Damit sei eine einvernehmliche Vertragsänderung zustande gekommen, durch die der Arbeitgeber in seiner Entscheidung über eine Zahlung frei sei (BAG, Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - = NZA 2008, 1173) .
Kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Frau habe auch keinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld unter dem Gesichtspunkt des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Gewährt ein Arbeitgeber ohne Rechtspflicht und ohne Rechtsbindung für die Zukunft eine Weihnachtszuwendung als freiwillige Leistung, so könne er in den Grenzen des § 4 a Satz 2 EntgFG solche Arbeitnehmer ausnehmen, die im Bezugszeitraum Fehlzeiten aufwiesen. Die Kürzung dürfe für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgeltes, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten. Die Klägerin habe im Jahr 2009 unstreitig an 89 Arbeitstagen (vom 26.08. bis zum 31.12.2009) krankheitsbedingt gefehlt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (vt/st)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12585
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.