18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Vergleich08.05.2013

"Ich hau Dir vor die Fresse"-Fall endet mit VergleichKündigung gerechtfertigt

Wer als Angestellter seinem Chef Schläge androht, muss mit einer Kündigung rechnen. Dies ist die Quintessenz eines Falles, der vor dem Landes­a­r­beits­gericht Düsseldorf endete.

Der seit dem Jahre 1987 bei der beklagten Stadt beschäftigte Arbeiter war im Bereich des Straßen­ma­na­gements eingesetzt. Im Zuge der Durchführung von Boden­be­lags­a­r­beiten äußerte er sich gegenüber seinem unmittelbaren Vorgesetzten am 29.05.2012 mit folgenden Worten:

"Ich hau die vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schön­heits­ope­ration, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal."

Die Stadt kündigte fristlos

Wegen dieses Vorfalls kündigte die beklagte Stadt das Arbeits­ver­hältnis am 06.06.2012 fristlos. Der Kläger behauptet, er sei an diesem Tag von seinem Vorarbeiter mit ständig wiederkehrenden Bemerkungen wie u.a., „hau mich doch, trau Dich, ich mach Euch alle fertig, ihr seid ja so hässliche Vögel“, provoziert worden. Die beklagte Stadt hat das Arbeits­ver­hältnis erneut am 07.09.2012 fristlos gekündigt. Insoweit wirft sie dem Kläger vor, dieser habe einen befreundeten Autolackierer veranlasst, schriftlich zu bestätigen, dass sein Vorabeiter diesem für die Reparatur seines Fahrzeugs die Absenkung des städtischen Weges vor der Firmeneinfahrt versprochen und dies auch durchgeführt habe. Ihr gegenüber habe der Autolackierer erklärt, er habe das Schreiben für den Kläger aufgesetzt, um dessen Vorarbeiter Schwierigkeiten zu bereiten. Der Kläger behauptet, das Schreiben entspreche der Wahrheit.

Arbeitsgericht Mönchengladbach bestätigt fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Mönchengladbach hat die fristlose Kündigung vom 06.06.2012 für wirksam erachtet, weil der Kläger seinen Vorgesetzten in strafrechtlich relevanter Weise bedroht habe und dieser bereits vor einem Jahr abgemahnt worden sei. Eine Provokation, welche das Verhalten des Klägers in milderem Licht erscheinen lassen könnte, konnte das Arbeitsgericht nicht feststellen.

Berufung endet mit Vergleich

In der Berufungs­instanz vor dem Landes­a­r­beits­gericht Düsseldorf einigten sich jetzt die Parteien auf einen Vergleich: Der Mann gab klein bei und stimmte seiner fristgemäßen Kündigung samt 3.000 Euro Abfindung zu.

Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung15807

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI