18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 30333

Drucken
Urteil01.04.2021Kammergericht Berlin8 U 1099/20
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2021, 570Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2021, Seite: 570
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Urteil14.08.2020, 34 O 107/20
ergänzende Informationen

Kammergericht Berlin Urteil01.04.2021

Behördlich angeordnete Geschäfts­schließung aufgrund Virus-Pandemie rechtfertigt Herabsetzung der Miete um 50 %Herabsetzung der Miete wegen Störung der großen Geschäfts­grundlage

Wird aufgrund einer Virus-Pandemie behördlich die Schließung des Geschäfts angeordnet, so liegt eine Störung der großen Geschäfts­grundlage gemäß § 313 BGB vor. Dies rechtfertigt die Herabsetzung der Miete um 50 %. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Spielhalle in Berlin musste aufgrund behördlicher Anordnung im Frühjahr 2020 das Geschäft schließen. Die Schlie­ßungs­a­n­ordnung erfolgte zum Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Wegen der Geschäfts­schließung zahlte die Betreiberin der Spielhalle ihre Miete für April und Mai 2020 nicht. Der Fall kam anschließend vor Gericht. Nachdem das Landgericht Berlin eine Entscheidung getroffen hatte, musste nunmehr das Kammergericht über den Fall entscheiden.

Reduzierung der Miete um 50 %

Das Kammergericht Berlin entschied, dass sich die Mieterin wegen der behördlichen Schlie­ßungs­a­n­ordnung auf die Störung der großen Geschäftsgrundlage berufen könne. Dies rechtfertige die Reduzierung der vertraglich vereinbarten Miete um 50 %.

Coronabedingte Schlie­ßungs­a­n­ordnung als Störung der großen Geschäfts­grundlage

Das mit der Störung der großen Geschäfts­grundlage verbundene Risiko könne regelmäßig keiner Vertragspartei allein zugewiesen werden, so das Kammergericht. Der aufgrund der Pandemie staatlich angeordnete Shutdown stelle einen derart tiefgreifenden, unvor­her­sehbaren, außerhalb der Verant­wor­tungs­sphäre beider Vertrags­parteien liegenden und potentiell existenz­ge­fähr­denden Eingriff in die im Vertrag vorausgesetzte Nutzungs­mög­lichkeit dar, dass die Nachteile solidarisch von beiden Vertrags­parteien zu tragen seien und die Miete bei vollständiger Betrie­bs­un­ter­sagung zur Hälfte zu reduzieren sei. Auf die Feststellung einer konkreten Existenz­be­drohung für den Mieter anhand seiner betrie­bs­wirt­schaft­lichen Daten komme es nicht an.

Kein Recht zur Mietminderung

Ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB verneinte das Kammergericht. Es liege kein Mietmangel vor, weil die hoheitlichen Maßnahmen wegen der Pandemie nicht an die baulichen Gegebenheiten der Mietsache anknüpfen, sondern an die Nutzungsart und den sich daraus ergebenden Publi­kums­verkehr, der Infektionen begünstigt. Das Mietobjekt sei nach seiner Beschaffenheit und Lage für den vereinbarten Zweck weiterhin geeignet.

Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30333

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI