18.10.2024
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Dokument-Nr. 33871

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Urteil27.03.2024Kammergericht Berlin26 MK 1/21
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Kammergericht Berlin Urteil27.03.2024

Berliner Sparkasse hat Gebühren zu Unrecht angehobenVerbrau­cher­zentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen einseitige Entgel­t­er­hö­hungen

Stillschweigen ist keine Zustimmung: Die Berliner Sparkasse hätte sich das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Das hat das Berliner Kammergericht am 27. März 2024 nach einer Klage des Verbrau­cher­zentrale Bundesverbands (vzbv) festgestellt. Es erklärte die einseitigen Gebüh­re­n­er­hö­hungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Kunden können demnach Geld von der Bank zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Der vzbv prüft eine Revision, um Ansprüche auf Rücker­stat­tungen noch auszuweiten.

Ohne die Zustimmung der Kunden durfte die Berliner Sparkasse Gebühren weder neu einführen noch erhöhen. Das hat das Kammergericht Berlin mit seinem Urteil bestätigt. Kunden der Sparkasse können Konto-Entgelte zurückfordern, denen sie nicht zugestimmt haben. Den an Muster­fest­stel­lungsklage beteiligten Kunden stehen laut Urteil Rücker­stat­tungen von Beträgen zu, die sie seit dem Jahr 2018 zusätzlich an die Sparkasse zahlen mussten.

Sachverhalt

Die Berliner Sparkasse hatte in den vergangenen Jahren einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass Kunden aktiv zustimmen mussten. Sie stellte zum Beispiel Ende 2016 das "Girokonto Comfort" auf "Giro Pauschal" um und erhöhte die monatliche Gebühr einseitig um drei Euro.

Die Sparkasse lehnt es bislang ab, diese Mehrbeträge zurückzuzahlen. Deshalb hat der vzbv eine Muster­fest­stel­lungsklage eingereicht. Knapp 1.200 Kunden haben sich angeschlossen. Das Kammergericht Berlin hält in seinem Urteil die Klage in wesentlichen Punkten für begründet. Es folgte der Auffassung des vzbv, wonach Bankkunden Gebüh­re­n­er­hö­hungen aktiv zustimmen müssen, damit sie wirksam werden können. Der vzbv ist der Auffassung, dass auch Ansprüche vor dem Jahr 2018 rückzah­lungs­würdig sind. Das Gericht folgte dem nicht. Deshalb wird eine Revision geprüft.

Hintergrund

Wenn in Deutschland eine Bank Gebühren einführt oder anhebt, muss sie sich dafür die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen. Das hatte der Bundes­ge­richtshof (BGH) im Jahr 2021 mit dem Postbank-Urteil bekräftigt. Der BGH erklärte die Änderungs­klausel in den Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) für unwirksam.

Quelle: Kammergericht, ra-online (pm/pt)

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