29.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
29.01.2025  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil29.04.2009

Leukämi­e­er­krankung eines Funktechnikers der Bundeswehr als Wehrdienst­be­schä­digung anerkanntTrotz ungeklärter Strah­len­in­tensität ist Witwe zu entschädigen

Erleidet ein Soldat während seiner Dienstzeit eine Wehrdienst­be­schä­digung, so ist dies zu entschädigen. Das Hessische Landes­so­zi­al­gericht hatte über einen Fall zu entschieden, in dem ein Funktechniker der Bundeswehr an Leukämie erkrankte.

Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Erkrankung ihre Ursache in einer dem Wehrdienst zuzuordnenden schädigenden Einwirkung hat. Dieser ursächliche Zusammenhang muss mit Wahrschein­lichkeit vorliegen. Besteht in der medizinischen Wissenschaft insoweit Ungewissheit, reicht ausnahmsweise auch ein möglicher Zusammenhang aus. Hiervon ist bei einer nicht unerheblichen Strah­len­ex­po­sition und einer Leukämieerkrankung auszugehen.

Wehrbe­reichs­ver­waltung verneinte Zusammenhang zwischen Strah­len­ex­po­sition und Leukämi­e­er­krankung

Im konkreten Fall war ein Zeitsoldat der Bundeswehr von 1989 bis 1992 als Genera­tor­me­chaniker und Hochfre­quenz­funk­techniker bei einer Nato-Einrichtung in Belgien tätig. Bei Überprüfungs- und Wartungs­a­r­beiten an Kurzwellensende- und Empfangsgeräten sowie Richt­funk­geräten war er Röntgen­stör­strahlung ausgesetzt. 1992 wurde Leukämie diagnostiziert. Zwei Jahre später verstarb er im Alter von 38 Jahren an den Folgen dieser Erkrankung. Eine Entschädigung lehnte die Wehrbe­reichs­ver­waltung mit der Begründung ab, dass ein Zusammenhang mit der Wehrdienst­tä­tigkeit nicht vorliege.

Sozialrichter verurteilen zur Entschädigung

Die Richter beider Instanzen bejahen hingegen den Anspruch der Witwe auf Entschädigung. Zwar habe nicht im Einzelnen ermittelt werden können, an welchen Geräten und unter welchen Bedingungen der Verstorbene gearbeitet habe. Grund hierfür sei auch, dass die NATO entsprechende Unterlagen nur 5 Jahre aufbewahre. Zum anderen seien keine Personen- bzw. Ortsdo­sis­mes­sungen erfolgt. Ein Überschreiten des Schwellenwerts von ,2 Sievert, bei welchem die Ursächlichkeit der Strah­len­be­lastung für Leukämie angenommen wird, sei daher nicht erwiesen. Aufgrund von Zeugenaussagen und Sachver­stän­di­gen­gut­achten sei dennoch von einer Strah­len­be­lastung auszugehen, der eine wesentliche Bedeutung für das Entstehen der Erkrankung zukommen kann. Dabei verwiesen die Richter auch darauf, dass ein adäquater Strahlenschutz in der fraglichen Zeit nicht bestanden habe.

Quelle: ra-online, Hessisches Landessozialgericht

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8533

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI