18.10.2024
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel Urteil03.02.2009

Keine Baugenehmigung für atomares Zwischenlager in HanauVerän­de­rungs­sperre steht Baugenehmigung entgegen

Die Stadt Hanau wurde vom Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof (VGH) in ihrer Rechts­auf­fassung bestätigt, kein weiteres Zwischenlager für radioaktive Abfälle genehmigen zu müssen. Das Zwischenlager sollte für wenig und mäßig kontaminierte Abfälle wie Maschinenteile, Werkzeuge und Arbeitskleidung gebaut werden. Hanau verweigerte die Baugenehmigung und nannte als Grund dafür Planungsmängel und eigene Vorbereitungen für einen Technologiepark. Die Stadt hatte im Vorfeld den Bebauungsplan geändert und eine Verän­de­rungs­sperre erlassen. Die Richter urteilten, dass die Stadt Hanau mit dem Verbot den Rahmen ihrer planerischen Gestal­tungs­hoheit nicht überschritten habe.

Der Hessische Veral­tungs­ge­richtshof hat die Klage der Firma NCS Nuklear Cargo & Service GmbH auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau und die Umnutzung eines Gebäudes als Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Hanau-Wolfgang abgewiesen.

Sachverhalt

Die Klägerin ist ein weltweit tätiges Logis­ti­k­un­ter­nehmen, das auf den Transport radioaktiver Stoffe spezialisiert ist. Sie ist Eigentümerin eines Grundstücks in Hanau-Wolfgang, das zuvor der Firma NUKEM GmbH gehörte. Das Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans 1102 der Stadt Hanau, der das teilweise bebaute Gebiet als Industriegebiet ausweist. Am 27. April 2006 stellte die Klägerin einen Bauantrag für den Umbau und die Umnutzung eines Gebäudes auf ihrem Grundstück als Zwischenlager für radioaktive Abfälle. Während des noch laufenden Bauge­n­eh­mi­gungs­ver­fahrens beschloss die Stadt Hanau, den Bebauungsplan zu ändern. Gleichzeitig beschloss die Stadt eine Veränderungssperre für das Plangebiet. Mit Bescheid vom 7. September 2006 lehnte die Bauge­n­eh­mi­gungs­behörde der Stadt die Erteilung der Baugenehmigung ab und berief sich zur Begründung auf eine beschlossene Verän­de­rungs­sperre.

VG Frankfurt verpflichtete die Stadt zur Erteilung der Baugenehmigung

Das Verwal­tungs­gericht Frankfurt am Main gab der Klage statt und verpflichtete die Stadt Hanau, der Klägerin die beantragte Baugenehmigung zu erteilen. Auf die Berufung der Stadt Hanau hat der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof diese Entscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen.

VGH Hessen: Verän­de­rungs­sperre steht Baugenehmigung entgegen

Nach Ansicht des Berufungs­ge­richts steht der Erteilung einer Baugenehmigung die aktuell maßgebliche Verän­de­rungs­sperre der Stadt Hanau vom 15. Dezember 2008 mit dem ihr zugrunde liegenden Aufstel­lungs­be­schluss für das Gebiet "Nord-Ost/Technologiepark" entgegen, die im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung wirksam ist. Dieser Verän­de­rungs­sperre könne nicht entgegen gehalten werden kann, es handele sich um eine unzulässige sog. Verhin­de­rungs­planung.

Stadt will Plangebiet neu gliedern

Die Stadt habe in der Begründung zu der Verän­de­rungs­sperre und zu dem geänderten Aufstel­lungs­be­schlusses für die zukünftige Bauplanung ihre planerischen Erwägungen dargelegt und deutlich gemacht, wie sie gedenke das Plangebiet, bei dem es sich nach Aufgabe der Brennelemente Produktion um ein in Konversion befindliches Industriegebiet handele, neu zu gliedern und zu strukturieren und wie sie die Erschließung dort regeln will. Dies genügt nach Auffassung des Senats den Anforderungen, die die Rechtsprechung an den Erlass einer Verän­de­rungs­sperre stellt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 05/09 des VGH Hessen vom 03.02.2009

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