23.11.2024
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Finanzgericht Köln Beschluss15.12.2010

Kein Beweis­verwertungs­verbot: Finanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwertenVerwer­tungs­verbot gilt nur für schwerwiegende Eingriffen in die Privatsphäre

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanz­ver­waltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Köln.

Das Gericht stützt sich in seinem Beschluss insbesondere auf die Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts (Beschluss vom 09.11.2010 - Az. 2 BvR 2101/09 -). Danach sind entsprechende Informationen im Steuer­straf­ver­fahren verwertbar und können Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen. Mit dem vorliegenden Beschluss wird erstmals von einem Finanzgericht die Verwertung angekaufter ausländischer Bankdaten im Besteu­e­rungs­ver­fahren bestätigt.

Finanzamt wurde durch angekaufte Steuer-CD auf ausländisches Konto aufmerksam

Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt durch eine von Informanten angekaufte Steuer-CD erfahren, dass der Antragsteller Geld bei einer Schweizer Bank angelegt hatte. Da er in seinen Einkom­men­steu­e­r­er­klä­rungen keine ausländischen Kapitalerträge erklärt hatte, schätzte das Finanzamt diese mit 5 % des Kontostandes von fast 2 Millionen CHF. Die vom Antragsteller begehrte Aussetzung der Vollziehung dieser Schät­zungs­be­scheide lehnte das Finanzgericht ab. Da er auch vor Gericht die unter seinem Namen auf der CD aufgeführten Kapitalanlagen nicht erläuterte und keine Kontounterlagen vorlegte, hatte der 14. Senat keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schätzung.

Gericht: Kein Verwer­tungs­verbot

Der Senat lehnte insbesondere ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der im Ausland durch die Informanten rechtswidrig erlangten Bankdaten ab. Ein solches Verwertungsverbot liege nur bei schwerwiegenden Eingriffen in die Privatsphäre oder bei strafbaren Handlungen der Finanzbeamten vor. Diese Voraussetzungen seien im Streitfall nicht erfüllt, weil es sich um Geschäftsdaten handele, die nicht vom Finanzbeamten selbst beschafft, sondern lediglich von ihm in Empfang genommen worden seien.

Hintergrund

Hintergrund des Rechtsstreits bilden die seit 2008 bekannt gewordenen Fälle, in denen den deutschen Finanzbehörden, teilweise unter Beteiligung des Bundes­nach­rich­ten­dienstes, von untreuen Mitarbeitern ausländischer Kreditinstitute bzw. Treuhan­d­an­stalten (vor allem in der Schweiz und in Liechtenstein) deren Kundendaten inklusive Informationen über bislang zumeist verheimlichte Kapitalanlagen zum Kauf angeboten wurden. Die Auswertung der Steuer-CDs dauert bei den Finanzämtern nach wie vor an und hat bereits zu einer Welle von Selbstanzeigen, aber auch zu einer Vielzahl straf­recht­licher Ermitt­lungs­ver­fahren geführt.

Quelle: ra-online, Finanzgericht Köln

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