21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil17.12.2012

Abzug von tatsächlichen Werbungskosten in begründeten Ausnahmefällen bei Einkünften aus Kapitalvermögen möglichFG Baden-Württemberg zum Abzug von Werbungskosten bei der Abgeltungsteuer

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Abzug von Werbungskosten in tatsächlicher Höhe bei den Einkünften aus Kapitalvermögen jedenfalls in den Fällen auf Antrag möglich ist, in denen der tarifliche Einkom­men­steu­ersatz bereits unter Berück­sich­tigung des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgel­tungs­steu­ersatz von 25 % liegt.

Die inzwischen verstorbene Klägerin des zugrunde liegenden Falls war selbst zur Verwaltung ihres Vermögens aus gesund­heit­lichen Gründen nicht in der Lage und hatte deshalb einen Treuhänder mit der Verwaltung ihres umfangreichen Finanzvermögens beauftragt. Mit ihrer Klage machte sie Werbungskosten geltend, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.

FG hält absolutes Abzugsverbot im Streitfall für verfas­sungs­widrig

Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab der Klage statt. Zwar sei im Rahmen der Abgel­tungs­steuer grundsätzlich der Abzug von Werbungskosten ausgeschlossen, die über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinausgehen. Nach Ansicht des Finanzgerichts ist dieses absolute Abzugsverbot aber jedenfalls in den Fällen verfas­sungs­widrig, in denen der tarifliche Steuersatz bereits bei Berück­sich­tigung nur des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgel­tungs­steu­ersatz von 25 % liegt und tatsächlich höhere Werbungskosten angefallen sind.

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind unter Abzug tatsächlich angefallener Werbungskosten zu ermitteln

Im Wege verfas­sungs­kon­former Auslegung müssen daher die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Günsti­ger­prüfung unter Abzug der tatsächlich angefallenen Werbungskosten ermittelt werden. Ausdrücklich nicht entschieden hat der Senat die Frage, ob der Ausschluss des Werbungs­kos­te­n­abzugs in den Fällen verfas­sungsmäßig ist, in denen der tarifliche Steuersatz des Steuer­pflichtigen höher ist als der Abgel­tungs­steu­ersatz von 25 %.

Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15237

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI