21.11.2024
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil10.03.2010

Verschärfter Verweis für Schüler wegen „Meinungsumfrage“ über Lehrer im Internet gerechtfertigtAnonyme Beleidigungen führen zur Zerstörung des Vertrau­ens­ver­hält­nisses zwischen Lehrer und Schülern

Einem Schüler, der im Internet ein Forum eröffnet, in dem anonym Beiträge über einen Lehrer eingestellt werden können, kann von seinem Schulleiter ein verschärfter Verweis erteilt werden. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof entschieden.

In einem vom Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof im März entschiedenen Fall hat ein Schüler eines Dachauer Gymnasiums außerhalb der Schule in einem von ihm eingerichteten Internetforum eine „Meinungsumfrage“ über das dienstliche Verhalten eines namentlich genannten Lehrers seiner Schule gestartet. Zu dem Internetforum hatte jedermann Zugang und war aufgefordert, seine Zu- oder Abneigung über den Lehrer zu äußern. Die Besucher des Internetforums konnten ihre Beiträge über den Lehrer anonym einstellen. Zudem war mit der Überschrift des Forums „wer mag denn bitteschön herrn …??“ und dem ersten Wortbeitrag des initiierenden Schülers „alsoichnich! Der mit seinem Fenstertick *omg*“ von vornherein eine negative Tendenz des Internetforums vorgegeben.

Schüler schafft durch Forum „Internet-Pranger“

Der vom Schulleiter hierfür dem Schüler erteilte verschärfte Verweis wurde vom Gericht in zweiter Instanz bestätigt. Zwar dürfen Schüler ihre Meinung über das schulische Verhalten ihrer Lehrer auch im außer­schu­lischen Rahmen äußern. Hierbei ist auch scharf formulierte Kritik erlaubt, solange die Grenze zur Strafbarkeit oder zur Verletzung des allgemeinen Persön­lich­keits­rechts des Lehrers nicht überschritten wird. Jedoch besteht in dem jetzt entschiedenen Fall die Besonderheit, dass der Schüler mit der Eröffnung des Forums über den einzelnen Lehrer nicht lediglich seine eigene Meinung über dessen Unterricht kundgetan hat. Denn der Schüler hat zugleich die spezifisch gerade von Internetforen ausgehende Gefahr („Internet-Pranger“) geschaffen, dass der betroffene Lehrer anonymen Beleidigungen und Beschimpfungen von Mitschülern ausgesetzt wird und hierdurch das für den Schulunterricht notwendige Vertrau­ens­ver­hältnis zwischen Schülern und dem betroffenen Lehrer zerstört werden kann.

Vergleich mit "Spick-mich"-Forum hier nicht möglich

Zwar hat der Bundes­ge­richtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 2009 das Internetportal „spickmich“, in dem Schüler ebenfalls anonym ihre Lehrer anhand fest vorgegebener Kriterien bewerten können, für zulässig gehalten. Allerdings konnte im Unterschied zur „spickmich“-Entscheidung im vom Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof entschiedenen Fall jeder Besucher des Internetforums frei seine gegebenenfalls auch beleidigenden Beiträge einstellen.

Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern

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