18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil23.06.2010

Äußerungen der IHK müssen in nachvoll­ziehbaren Zusammenhang mit gewerblicher Wirtschaft in ihrem Bezirk stehenIHK darf als öffentlich-rechtliche Körperschaft keine reine Inter­es­sen­ver­tretung sein

Industrie- und Handelskammern dürfen Stellungnahmen oder sonstige Erklärungen nur zu Themen abgeben, bei denen es um nachvoll­ziehbare Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft in ihrem Bezirk geht. Das hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Reisebüro, das kraft Gesetzes Mitglied der beklagten Industrie- und Handelskammer ist und sich gegen einzelne Äußerungen in einem Grundsatzpapier der IHK zu Themen der Bildungs-, Forschungs-, Umwelt-, Energie- und Verkehrspolitik, der so genannten „Limburger Erklärung“, wandte. Das Verwal­tungs­gericht hatte die Klage abgewiesen, der Hessische Verwal­tungs­ge­richtshof dagegen einen Teil der Äußerungen für rechtswidrig gehalten.

Äußerungen zu Themen, die Interessen der gewerblichen Wirtschaft nur im Randbereich berühren, zulässig

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht ist dem vom Verwal­tungs­ge­richtshof aufgestellten rechtlichen Maßstab, nach dem Äußerungen zu Themen, die Interessen der gewerblichen Wirtschaft im Randbereich berühren, nur eingeschränkt zulässig sind, nicht gefolgt. Auch in diesem Bereich ist es den Industrie- und Handelskammern gestattet, das durch sie repräsentierte Gesamtinteresse ihrer Mitglieder zur Geltung zu bringen. Belange der gewerblichen Wirtschaft werden wahrgenommen, wenn die Äußerung sich auf einen Sachverhalt bezieht, der nachvoll­ziehbare Auswirkungen auf die Wirtschaft im Bezirk der Industrie- und Handelskammer hat. Diese Auswirkungen müssen sich aus der Äußerung und ihrem textlichen Zusammenhang ergeben.

Äußerungen müssen sachlich sein und notwendige Zurückhaltung wahren

Da die Industrie- und Handelskammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften öffentliche Aufgaben wahrnehmen, müssen sie auch bei ihrer Aufgabe, die gewerbliche Wirtschaft gegenüber dem Staat zu vertreten, das höchstmögliche Maß an Objektivität walten lassen und dürfen keine reine Inter­es­sen­ver­tretung sein. Das setzt voraus, dass ihre Äußerungen sachlich sind und die notwendige Zurückhaltung wahren.

Stellungnahme aufgrund zu spät genehmigter „Limburger Erklärung“ auch unabhängig von ihrem Inhalt rechtswidrig

Erklärungen und Stellungnahmen müssen zudem unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens zustande kommen. Die Pflicht­mit­glied­schaft der Gewer­be­trei­benden ist nur gerechtfertigt, wenn deren Gesamtinteresse, das die IHK wahrzunehmen hat, durch die nach Gesetz und Satzung zuständigen Gremien ermittelt wurde. Daran fehlte es im vorliegenden Fall, weil die „Limburger Erklärung“ erst nach ihrer Veröffentlichung von der Vollversammlung der Beklagten genehmigt wurde. Das macht sie auch unabhängig von ihrem Inhalt rechtswidrig.

Quelle: ra-online, Bundesverwaltungsgericht

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9845

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI