15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen den Anfang eines Landschaftschutzgebietes.

Dokument-Nr. 23826

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil09.02.2017

Elbvertiefung: Planfest­stellungs­beschlüsse für Fahrrin­ne­n­ausbau rechtswidrig und nicht vollziehbarHabitat­schutz­rechtliche Verträg­lichkeits­prüfung und Ausgleichs­maß­nahmen teilweise nachbesserungs­bedürftig

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Planfest­stellungs­beschlüsse für den Fahrrin­ne­n­ausbau von Unter- und Außenelbe wegen Verstößen gegen das Habitat­schutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar sind. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfest­stellungs­beschlüsse hat das Gericht abgewiesen.

Die habitat­schutz­rechtliche Verträg­lich­keits­prüfung für die nach der FFH-Richtlinie besonders geschützte und nur an der Elbe vorkommende Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel wird den strengen Schutz­an­for­de­rungen nicht in jeder Hinsicht gerecht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beein­träch­ti­gungen des Schierlings-Wasserfenchels durch einen vorha­ben­be­dingten Anstieg des Salzgehalts unterschätzt worden sind, weil den Prüfungen ein nicht ausreichend vorsorglicher Oberwas­ser­abfluss zugrunde gelegt wurde. Teilweise zu beanstanden sind auch die Regelungen der Planfest­stel­lungs­be­schlüsse zur Kohärenz­si­cherung. Für die auf nieder­säch­sischem Gebiet vorgesehenen Kohärenz­maß­nahmen lässt sich nicht feststellen, dass sie über die Maßnahmen des Gebiets­ma­na­gements hinausgehen, die unabhängig von dem Ausbauvorhaben ohnehin ergriffen werden müssen. Die durch gesonderten Planfeststellungsbeschluss zugelassene Maßnahme "Spadenlander Busch/Kreetsand" scheidet als Kohärenz­maßnahme aus, weil sie ausdrücklich als Maßnahme des Gebiets­ma­na­gements qualifiziert und genehmigt worden ist. Eine Doppel­ver­wertung als Standard- und Kohärenz­maßnahme ist habitat­schutz­rechtlich unzulässig. Diese Mängel können aber geheilt werden und führen daher nicht zur Aufhebung der Planfest­stel­lungs­be­schlüsse.

Vorhaben ist planerisch gerechtfertigt

Die sonstigen Rügen der Kläger greifen nicht durch. Die Planfest­stel­lungs­be­schlüsse leiden weder an beachtlichen Verfah­rens­mängeln noch an weiteren materiell-rechtlichen Fehlern. Eine erneute Öffent­lich­keits­be­tei­ligung war im ergänzenden Verfahren nicht erforderlich. Die Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau zu den hydro- und morpho­dy­na­mischen Auswirkungen des Vorhabens sind nicht zu beanstanden. Das Vorhaben ist planerisch gerechtfertigt, die Planfest­stel­lungs­be­hörden durften angesichts der Entwicklung der Schiffsgrößen von einem entsprechenden Verkehrsbedarf ausgehen.

Beein­träch­ti­gungen maßgeblicher biologischer Quali­täts­kom­po­nenten nicht gravierend

Erhebliche Beein­träch­ti­gungen weiterer geschützter Arten, etwa der Finte oder von Brutvögeln, haben die Planfest­stel­lungs­be­hörden zu Recht verneint. Die habitat­schutz­rechtliche Alter­na­ti­ven­prüfung begegnet ebenfalls keinen Bedenken, namentlich mussten sich die Vorhabenträger nicht auf eine Hafen­ko­ope­ration verweisen lassen. Das Vorhaben verstößt auch weder gegen das wasser­rechtliche Verschlech­te­rungs­verbot noch läuft es dem Verbes­se­rungsgebot zuwider. Mögliche Beein­träch­ti­gungen der in erster Linie maßgeblichen biologischen Quali­täts­kom­po­nenten sind nicht so gravierend, dass sie zu einer Verschlech­terung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union führen.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23826

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI