21.11.2024
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Bundesverwaltungsgericht Urteil01.09.2010

BVerwG: Verbot des Vereins Heimattreue Deutsche Jugend ist rechtmäßigVerein richtet sich gegen verfas­sungs­mäßige Ordnung und erfüllt somit vereins­recht­lichen Verbotsgrund

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht, das in erster und letzter Instanz für nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbote des Bundes­mi­nis­teriums des Innern zuständig ist, hat die Klage des Vereins Heimattreue Deutsche Jugend - Bund für Umwelt, Mitwelt und Heimat e.V. gegen das von dem Bundes­mi­nis­terium erlassene Vereinsverbot abgewiesen.

Das Verbot des in Plön (Schleswig-Holstein) ansässigen, jedoch in nahezu allen Bundesländern vertretenen Vereins Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ), der Jugendlager, Jugendfahrten, Sport- und so genannte Bildungs­ver­an­stal­tungen durchführt und eine Vereinszeit­schrift herausgibt, ist zu Recht ergangen. Die HDJ richtet sich gegen die verfas­sungs­mäßige Ordnung und erfüllt damit einen vereins­recht­lichen Verbotsgrund.

HDJ weist Wesens­ver­wandt­schaft mit Natio­nal­so­zi­a­lismus, insbesondere mit der früheren Hitlerjugend auf

Das Bundes­mi­nis­terium des Innern hat die in der Vereinssatzung enthaltenen Bekenntnisse zu gemeinnütziger Jugendarbeit und zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu Recht als bloße Fassade bewertet. Tatsächlich weist die HDJ eine Wesens­ver­wandt­schaft mit dem Natio­nal­so­zi­a­lismus, insbesondere mit der früheren Hitlerjugend auf. Dies ergibt sich aus beschlagnahmten Materialien für von der HDJ durchgeführte Veranstaltungen, schriftlichen Äußerungen und Aktivitäten von Mitgliedern mit herausgehobenen Funktionen sowie Artikeln, die in der Vereinszeit­schrift erschienen sind.

Verbundenheit zum Natio­nal­so­zi­a­lismus

Die HDJ propagiert danach eine Vorbildfunktion des Natio­nal­so­zi­a­lismus, bekennt sich zu maßgeblichen Repräsentanten des natio­nal­so­zi­a­lis­tischen Regimes und verwendet natio­nal­so­zi­a­listisch geprägte Begriffe. Sie ist der Blut-und-Boden-Ideologie und der Rassenlehre der Natio­nal­so­zi­a­listen verhaftet und verbreitet antisemitische Thesen. Sie diffamiert die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes und nimmt dieser gegenüber insgesamt eine kämpferisch-aggressive Haltung ein.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

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