18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil11.03.2008

Vereinsverbot gegen "Kameradschaft Tor" bleibt bestehenVereinigung richtet sich gegen verfas­sungs­mäßige Ordnung

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Klage der Kameradschaft Tor Berlin gegen das von der Senats­ver­waltung für Inneres des Landes Berlin ausgesprochene Vereinsverbot abgewiesen.

Die Behörde begründete die Verbots­ver­fügung damit, dass sich die seit dem Jahr 2000 existierende Kameradschaft einschließlich ihrer sog. "Mädelgruppe" gegen die verfas­sungs­mäßige Ordnung richte; sie trete für einen "nationalen Sozialismus" ein, glorifiziere kontinuierlich Adolf Hitler, Rudolf Hess sowie Horst Wessel, habe eine antisemitische Einstellung, trete aggressiv fremden­feindlich und rassistisch auf und lehne die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Den Einwänden der Kameradschaft, die unter anderem geltend gemach hat, lediglich eine "Diskutier- und Selbst­hil­fe­ver­ei­nigung" zu sein, ist der Senat nicht gefolgt.

Dem vorliegenden Beweismaterial sei bei umfassender Würdigung zu entnehmen, dass die Kameradschaft Tor eine dem Natio­nal­so­zi­a­lismus wesensverwandte Ausrichtung aufweise, die sie kämpferisch-aggressiv, insbesondere durch die öffentliche Verbreitung von entsprechendem Propa­gan­da­ma­terial, verfolge. Das Verbot sei im Hinblick auf die Aktionen der Kameradschaft frei von Willkür und verhältnismäßig. Das Gericht hat insoweit hervorgehoben, dass eine Vereinigung, deren Ziel die Beseitigung der freiheitlich- demokratischen Grundordnung sei, sich für darauf gerichtete Handlungen nicht auf die verfas­sungs­rechtliche Gewährleistung freier politischer Betätigung berufen könne.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 07/08 des OVG Berlin-Brandenburg vom 07.04.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5867

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI