21.11.2024
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Dokument-Nr. 5793

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss18.03.2008

Gericht bestätigt Vereinsverbot für Kameradschaft, die sich gegen verfas­sungs­mäßige Ordnung und gegen Völker­ver­stän­digung wendetVereinsverbot für rechte Kameradschaft "ANSDAPO" bestandskräftig

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat einen Rechtsstreit um das vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg im Juli 2005 ausgesprochene Verbot der rechts­ge­richteten Strausberger Kameradschaft "ANSDAPO" verhandelt.

Das Ministerium hatte für das Vereinsverbot seinerzeit drei Gründe angeführt; danach richte sich die Kameradschaft sowohl gegen die verfas­sungs­mäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völker­ver­stän­digung; außerdem liefen ihre Tätigkeit und Zwecke Strafgesetzen zuwider. Nachdem das Ministerium in der mündlichen Verhandlung an den beiden letzteren Verbotsgründen nicht mehr festgehalten und die Verbots­ver­fügung insoweit abgeändert hat, hat der Prozess­be­voll­mächtigte der Kameradschaft das Vereinsverbot akzeptiert. Die Verfah­rens­be­tei­ligten haben den Rechtsstreit daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärt. Der Senat hat das Verfahren eingestellt und die Kosten im Hinblick auf den möglichen Ausgang des Verfahrens im Fall einer streitigen Entscheidung den Beteiligten jeweils zur Hälfte auferlegt. Damit ist das Vereinsverbot mit der Festsstellung, dass sich die Kameradschaft "ANSDAPO" gegen die verfas­sungs­mäßige Ordnung richtete, bestandskräftig. Es ist verboten, Ersat­z­or­ga­ni­sa­tionen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersat­z­or­ga­ni­sa­tionen fortzuführen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 04/08 des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.03.2008

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