15.11.2024
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Dokument-Nr. 10303

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Urteil23.09.2010Bundesverwaltungsgericht7 C 22.09
Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil09.04.2009, 10 A 2097/07
  • Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil20.09.2005, 11 E 1452/04(1)
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Bundesverwaltungsgericht Urteil23.09.2010

BVerwG: Keine Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde ohne eindeutige Willens­be­kundungKeine Möglichkeit zur Heranziehung zur Kultussteuer (Kirchensteuer) allein aufgrund des Zuzugs

Die jüdische Gemeinde in Frankfurt darf ein aus Frankreich zugezogenes Ehepaar jüdischen Glaubens mit Wirkung für das staatliche Recht nicht als Mitglied behandeln. Damit entfällt insbesondere die Möglichkeit, das Ehepaar zur Kultursteuer (Kirchensteuer) heranzuziehen. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Nach der Satzung der beklagten Gemeinde bestimmt sich die Mitgliedschaft in ihr nach der jüdischen Religionszugehörigkeit, die insbesondere durch die Abstammung von einer jüdischen Mutter vermittelt wird, und der Wohnsitznahme. Eine so begründete Mitgliedschaft in der rechtlich verfassten Religionsgemeinschaft kann im staatlichen Recht wegen des Grundrechts der Bekennt­nis­freiheit nur dann anerkannt werden, wenn sie von einer Willen­s­ent­scheidung des Betroffenen getragen ist. Das Berufungs­gericht hat u. a. der Erklärung der Kläger gegenüber dem Einwoh­ner­meldeamt über ihre Religi­o­ns­zu­ge­hö­rigkeit eine derartige Willens­be­kundung entnommen.

Keine Eindeutigkeit, ob Kläger der bestehenden Gemeinde angehören wollen

Dem ist das Bundes­ver­wal­tungs­gericht nicht gefolgt. Zwar haben die Kläger nach ihrem Zuzug gegenüber der Meldebehörde im Anmeldeformular bei der Frage nach der Religion "mosaisch" angegeben. Vor dem Hintergrund vielfältiger Strömungen im Judentum geht aus dieser allgemeinen Auskunft über die Glaubens­zu­ge­hö­rigkeit aber nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit hervor, dass die Kläger, die sich nach ihren Angaben dem liberalen Judentum verbunden fühlen, der in Frankfurt bestehenden jüdischen Gemeinde in ihrer konkreten Ausrichtung zugehören wollen.

Von Mitgliedschaft in jüdischer Gemeinde des neuen Wohnorts kann nicht automatisch ausgegangen werden

Schließlich kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass allein die bisherige Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde in Frankreich im Falle des Wohnsitz­wechsels automatisch die Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde des neuen Wohnorts zur Folge hat.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

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