18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 31470

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverfassungsgericht Beschluss18.02.2022

Verfassungs­beschwerde gegen familien­gerichtliche Entscheidungen bei Corona-Schutzmaßnahmen in Schulen erfolglosVerfassungs­beschwerde unzulässig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die Verfassungs­beschwerde einer Mutter nicht zur Entscheidung angenommen, mit der diese sich gegen familien­gerichtliche Entscheidungen gewandt hatte, welche die Aufhebung infek­ti­o­ns­schutz­rechtlicher Maßnahmen in der Grundschule des Sohnes der Beschwer­de­führerin abgelehnt haben.

Die Beschwer­de­führerin ist die Mutter eines Sohnes, in dessen Schule auf infek­ti­o­ns­schutz­recht­licher Grundlage unter anderem die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Durchführung von Coronatests galt. Sie regte gegenüber den Famili­en­ge­richten ein Kinder­schutz­ver­fahren wegen Kindes­wohl­ge­fährdung (vgl. § 1666 BGB) an. Damit blieb sie erfolglos. Die Famili­en­ge­richte begründeten dies vor allem damit, dass der Anwen­dungs­bereich von § 1666 BGB nicht eröffnet sei, weil der Staat und seine Institutionen keine Dritten im Sinne von Absatz 4 der genannten Vorschrift seien.

BVerfG: Unzuständigkeit der Familiengericht bereits durch BGH geklärt

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde der Beschwer­de­führerin nicht zur Entscheidung angenommen. Annahmegründe (§ 93 a Abs. 2 BVerfGG) liegen nicht vor, weil die Verfas­sungs­be­schwerde unzulässig ist und zudem eine Verletzung von Grundrechten oder grund­rechts­gleichen Rechten der Beschwer­de­führerin nicht ersichtlich ist. Die Fachgerichte haben in Übereinstimmung mit der verfas­sungs­rechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundes­ge­richtshofs § 1666 Abs. 4 BGB dahingehend ausgelegt, dass damit eine Befugnis der Famili­en­ge­richte zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegenüber Behörden und sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt nicht verbunden ist.

Auch nach Rechtsprechung des BVerwG sind allein Verwal­tungs­ge­richte zuständig

Angesichts der durch den Bundes­ge­richtshof geklärten fachrechtlichen Rechtslage waren die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechts­be­schwerde von vornherein nicht gegeben. Ihr Unterbleiben verletzt die Beschwer­de­führerin daher nicht in ihrem Anspruch auf den gesetzlichen Richter. Soweit die Beschwer­de­führerin meint, sich auf Rechtsprechung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts stützen zu können, verkennt sie deren Inhalt. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln, auch hinsichtlich Infek­ti­o­ns­schutz­maß­nahmen in den jeweiligen Schulen, obliegt auch nach dessen Rechtsprechung allein den Verwal­tungs­ge­richten.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31470

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI