18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Geldbörse mit einer Gesundheitskarte von einer deutschen Krankenversicherung.
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Urteil18.12.2018

Krankenkasse darf Lichtbilder von Versicherten nicht dauerhaft speichernSpeicherung von Lichtbildern nach Herstellung der elektronische Gesund­heitskarte und Übermittlung der Karte an den Versicherten unzulässig

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat entschieden, dass eine Krankenkasse ein ihr eingereichtes Lichtbild nur so lange speichern darf, bis die elektronische Gesund­heitskarte hiermit hergestellt und sie dem Versicherten übermittelt wurde. Eine Speicherung bis zum Ende des Versicherungs­verhältnisses ist hingegen daten­schutz­rechtlich unzulässig.

Im zugrunde liegenden Fall lehnte die beklagte Krankenkasse den Antrag des bei ihr versicherten Klägers ab, ihm einen aktuellen Versi­che­rungs­nachweis ohne Lichtbild auszustellen: Sie sei berechtigt, diejenigen Sozialdaten zu erheben und zu speichern, die sie für die Ausstellung der elektronischen Gesund­heitskarte benötige. Das Recht zur Speicherung erstrecke sich auch auf das Lichtbild für die elektronische Gesund­heitskarte und bestehe bis zur Beendigung des Versi­che­rungs­ver­hält­nisses.

Keine Ermäch­ti­gungs­grundlage für dauerhafte Speicherung

Der Kläger hatte mit seiner Klage beim Sozialgericht Konstanz und Landes­so­zi­al­gericht Baden-Württemberg keinen Erfolg. Auf seine Revision verurteilte das Bundes­so­zi­al­gericht die Beklagte zur Unterlassung. Das im Revisi­ons­ver­fahren abgegebene Anerkenntnis der Beklagten hindert nicht an einer Sachent­scheidung. Die Speicherung eines Lichtbildes ist nach den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen nur so lange zulässig, bis die elektronische Gesund­heitskarte hiermit hergestellt und in den Herrschafts­bereich des Klägers übermittelt worden ist. Es fehlt eine Ermäch­ti­gungs­grundlage, um das Lichtbild darüber hinaus zu speichern.

Hinweise zur Rechtslage

Erläuterungen

§ 284 Fünftes Buch Sozial­ge­setzbuch - Sozialdaten bei den Krankenkassen

(1) 1 Die Krankenkassen dürfen Sozialdaten für Zwecke der Kranken­ver­si­cherung nur erheben und speichern, soweit diese für

[...]

2. die Ausstellung des Berech­ti­gungs­scheines und der elektronischen Gesund­heitskarte

[...]

erforderlich sind. [...]

§ 291 Fünftes Buch Sozial­ge­setzbuch- Elektronische Gesund­heitskarte als Versi­che­rungs­nachweis

(2) [...]

4 Die elektronische Gesund­heitskarte ist mit einem Lichtbild des Versicherten zu versehen. 5 Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine elektronische Gesund­heitskarte ohne Lichtbild. [...]

§ 202 Sozial­ge­richts­gesetz (Anwendbarkeit anderer Normen)

1 Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind das Gerichts­ver­fas­sungs­gesetz und die Zivil­pro­zess­ordnung einschließlich § 278 Absatz 5 und § 278 a entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschließen; Buch 6 der Zivil­pro­zess­ordnung ist nicht anzuwenden. [...]

§ 555 Zivil­pro­zess­ordnung - Allgemeine Verfah­rens­grundsätze

[...]

(3) Ein Anerkennt­ni­s­urteil ergeht nur auf gesonderten Antrag des Klägers.

Quelle: Bundessozialgericht/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26842

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI