18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 33394

Drucken
Urteil20.06.2023BundesgerichtshofX ZR 84/22
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2023, 1033Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2023, Seite: 1033
  • NJW 2023, 2487Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2023, Seite: 2487
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil23.08.2021, 30 C 4714/20 (45)
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil23.06.2022, 2/24 S 173/21
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil20.06.2023

BGH: Flugge­sell­schaft haftet für verpassten Anschlussflug wegen fehlender Unterstützung eines auf Rollstuhl angewiesenen FluggastesAnspruch auf Ausgleichs­zahlung

Verpasst ein auf den Rollstuhl angewiesener Fluggast seinen Anschlussflug, weil er als letztes das Flugzeug verlassen musste, und erreicht er sein Ziel dadurch mit einer großen Verspätung, so steht ihm ein Anspruch auf Ausgleichs­zahlung nach Art. 7 Abs. 1 Fluggast­rechte­verordnung (VO) zu. Die Flugge­sell­schaft ist in diesem Fall wegen Verstoßes gegen Art. 11 Abs. 1 VO für die Ankunfts­ver­spätung verantwortlich. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 wollten zwei Personen von Frankfurt a.M. über Budapest nach St. Petersburg fliegen. Einer der Personen war dabei auf einen Rollstuhl angewiesen. Da diese Person in Budapest erst als letzter das Flugzeug verlassen durfte, verpassten die Fluggäste den Anschlussflug. Da die Flugge­sell­schaft keine Ersatz­be­för­derung anbot, buchten die Fluggäste eigenmächtig einen alternativen Flug und erreichten St. Petersburg schließlich mit einer Verspätung von knapp zehn Stunden. Nachfolgend klagten die beiden Fluggäste auf Ersatz der Kosten für den Ersatzflug und auf Ausgleichszahlung wegen der Verspätung.

Amtsgericht wies Klage ab, Landgericht bejaht Anspruch auf Koste­n­er­stattung für Ersatzflug

Während das Amtsgericht Frankfurt a.M. die Klage abwies, bejahte das Landgericht Frankfurt a.M. zumindest den Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Ersatzflug. Den Anspruch auf Ausgleichs­zahlung verneinte es dagegen. Seiner Auffassung nach habe die Beklagte zwar gegen Art. 11 Abs. 1 VO verstoßen, indem sie den Kläger nicht ausreichend beim Umsteigen unterstützt habe. Dies führe aber nicht zu einem Ausgleichs­an­spruch nach Art. 7 VO, da Art. 11 VO nicht auf diese Vorschrift verweist. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Kläger.

Bundes­ge­richtshof bejaht Anspruch auf Ausgleichs­zahlung

Der Bundes­ge­richtshof entschied zu Gunsten der Kläger. Diesen stehe der Anspruch auf Ausgleichs­zahlung zu. Denn für die Ankunfts­ver­spätung der Kläger sei die Beklagte verantwortlich. Ein ausführendes Luftfahrt­un­ter­nehmen sei für eine große Ankunfts­ver­spätung verantwortlich, wenn es einem Fluggast unter Verstoß gegen Art. 11 Abs. 1 VO die Möglichkeit genommen hat, einen direkten Anschlussflug rechtzeitig zu erreichen. Dass Art. 11 VO nicht auf Art. 7 VO verweist, spiele dabei keine Rolle. Daraus ergebe sich nämlich nicht, dass die Vorschrift in diesem Zusammenhang irrelevant ist.

Vorrangiger Ausstieg des auf Rollstuhl angewiesen Fluggastes

Die Beklagte sei hier nach Ansicht des Bundes­ge­richtshofs verpflichtet gewesen, die beiden Kläger nach Ankunft in Budapest vorrangig aussteigen zu lassen.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33394

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI