23.11.2024
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Bundesgerichtshof Beschluss23.04.2012

Millionenklage gegen France Telekom rechtskräftig abgewiesenBGH verneint Anspruch zweier Aktionärinnen der freenet AG auf Schadensersatz

Zwei Aktionäre der freenet AG (frühere MobilCom AG) waren mit Ihrer Schaden­s­er­satzklage gegen die France Telecom im Zusammenhang mit dem Erwerb von UMTS-Lizenzen erfolglos. Das Schleswig-Holsteinische Oberlan­des­gericht verneinte einen Anspruch auf Schadensersatz bereits im August 2000. Die von den Klägerinnen eingereichte Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde wurde vom Bundes­ge­richtshof zurückgewiesen. Die Schaden­s­er­satzklage ist damit rechtskräftig abgewiesen.

Anlässlich der bevorstehenden Versteigerung von UMTS-Lizenzen durch die Regulie­rungs­behörde für Telekom­mu­ni­kation und Post im Jahr 2000 begründeten die MobilCom AG und die France Telecom SA eine Zusammenarbeit mit einem Koope­ra­ti­o­ns­rah­men­vertrag. Dieser Vertrag regelte die generelle Zusammenarbeit der Vertragspartner MobilCom, France Telecom und des damaligen Mehrheits­ge­sell­schafters und Vorstands­vor­sit­zenden von MobilCom Gerhard Schmid. Nach Ersteigerung einer UMTS-Lizenz kam es in der Folgezeit zu Unstimmigkeiten zwischen den Geschäfts­partnern. France Telecom kündigte den Koope­ra­ti­o­ns­vertrag und beendete in der Folgezeit die finanzielle Unterstützung von MobilCom, der daraufhin die Insolvenz drohte. Die damalige Bundesregierung schaltete sich in die Verhandlungen zur Rettung der MobilCom AG ein. Nach einer Vergleichs­ver­ein­barung zwischen den Geschäfts­partnern stieg MobilCom aus dem UMTS-Geschäft aus und France Telecom übernahm sämtliche Verbind­lich­keiten der MobilCom aus dem UMTS-Geschäft.

Aktionärinnen verlangen mehr als 5,3 Milliarden Euro Schadensersatz

Die beiden Klägerinnen, die Aktionäre der freenet AG (frühere MobilCom AG) sind, verlangten zunächst von der France Telecom Schadensersatz über mehr als 5,3 Milliarden Euro. Nachdem das Landgericht Kiel im Jahr 2009 die Klage abgewiesen hatte, verlangten die beiden Klägerinnen vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlan­des­gericht nur noch die Zahlung von einer Million Euro Schadensersatz an die freenet AG. Zur Begründung führten sie aus, dass die France Telecom auf die MobilCom nach dem Koope­ra­ti­o­ns­vertrag aus dem Jahr 2000 einen beherrschenden Einfluss gehabt und die MobilCom so zu wirtschaftlich nachteiligen Entscheidungen bewegt habe.

OLG verneint beherrschenden Einfluss der France Telecom auf die MobilCom AG

Der Bankensenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlan­des­ge­richts hatte mit Urteil von Oktober 2010 den Koope­ra­ti­o­ns­rah­men­vertrag nicht als einen Beherr­schungs­vertrag angesehen und auch einen faktischen beherrschenden Einfluss der France Telecom auf die MobilCom AG verneint. Die Schaden­s­er­satzklage wurde abgewiesen und ein Rechtsmittel zum Bundes­ge­richtshof nicht zugelassen.

BGH weist Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde zurück

Beim Bundesgericht haben die beiden Klägerinnen die Zulassung des Rechtsmittels beantragt (sogenannte Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde). Der Bundes­ge­richtshof hat die Beschwerde der Klägerinnen zurückgewiesen.

Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online

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