23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.

Dokument-Nr. 20613

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil12.02.2015

Kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik kann gegen heil­mittel­rechtliches Verbot von Werbegaben verstoßenBGH befürchtet Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Verbrauchers

Der Bundes­ge­richtshof hat entschieden, dass ein kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik für Patienten gegen das heil­mittel­rechtliche Verbot von Werbegaben verstoßen kann.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt eine Augenklinik. Der Kläger ist Augenarzt und führt in seiner Augen­be­le­g­ab­teilung auch stationäre Augen­ope­ra­tionen durch. Er begehrt, es der Beklagten zu verbieten, Patienten, die zur Diagnostik oder Operation ihre Augenklinik aufsuchen müssen, einen kostenlosen Fahrdienst anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, bei dem Patienten zur Augenklinik der Beklagten und nach der Behandlung nach Hause gebracht werden. Die Klage hatte vor dem Landgericht Erfolg. Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt.

Angebot stellt eine auf konkrete Leistungen bezogene Werbung dar

Der Bundes­ge­richtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen. Der Bundes­ge­richtshof verwies darauf, dass das beanstandete Angebot eine auf konkrete Leistungen bezogene Werbung darstelle, die dem in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Heilmit­tel­wer­be­ge­setzes (HWG)* geregelten generellen Verbot von Werbegaben unterfällt. Es bestehe die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Verbrauchers, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich Patienten nicht im Hinblick auf die Qualität der ärztlichen Leistung, sondern wegen des angebotenen Fahrdiensts für eine Behandlung durch die beklagte Augenklinik entscheiden. Der Fahrdienst stelle auch keine nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG zulässige geringwertige Kleinigkeit dar, weil die Abholung und der Rücktransport des Patienten über eine längere Wegstrecke für ihn eine nicht unerhebliche vermögenswerte Leistung darstelle.

Vorinstanz muss Fahrdienst als mögliche zulässige handelsübliche Nebenleistung prüfen

In der wieder­er­öffneten Berufungs­instanz wird das Berufungs­gericht nunmehr festzustellen haben, ob der beanstandete Fahrdienst eine nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 HWG zulässige handelsübliche Nebenleistung darstellt.

*§ 7 Abs. 1 Satz 1 HWG lautet:

(1) Es ist unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen, es sei denn, dass

1. es sich bei den Zuwendungen oder Werbegaben [...] um geringwertige Kleinigkeiten handelt; [...]

[...]

3. die Zuwendungen oder Werbegaben nur [...] in handelsüblichen Nebenleistungen bestehen; als handelsüblich gilt insbesondere eine im Hinblick auf den Wert der Ware oder Leistung angemessene teilweise oder vollständige Erstattung oder Übernahme von Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Perso­nen­nah­verkehrs, die im Zusammenhang mit dem Besuch des Geschäftslokals oder des Orts der Erbringung der Leistung aufgewendet werden;

[...]

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20613

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI