15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 17937

Drucken
Beschluss10.03.2014Bundesgerichtshof5 StR 51/14
Vorausgegangene Entscheidungen:
  • Bundesgerichtshof, Urteil07.11.2011, 5 StR 561/10
  • Landgericht Berlin, Urteil13.08.2012, (522) 1 Kap Js 721/06 Ks (13/12)
  • Bundesgerichtshof, Urteil31.08.2013, 5 StR 238/12
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss10.03.2014

BGH: Verurteilung eines Berliner Schön­heit­s­chirurgen rechtskräftigRevision gegen das nunmehr dritte ergangene Urteil des Landgerichts Berlin als unbegründet verworfen

Die Verurteilung eines Berliner Schön­heit­s­chirurgen, der in seiner Praxis ohne die erforderliche Aufklärung seiner Patientin und ohne die notwendige Hinzuziehung eines Anästhesisten eine Schön­heits­ope­ration durchgeführt hatte, an deren Folgen die Patientin verstorben war, ist rechtskräftig. Der Bundes­ge­richtshof hat die Revision gegen das nunmehr dritte ergangene Urteil des Landgerichts Berlin als unbegründet verworfen.

Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten des zugrunde liegenden Verfahrens wegen Körper­ver­letzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihm für die Dauer von vier Jahren verboten, die Tätigkeit eines nieder­ge­lassenen Chirurgen, Sportmediziners und Arztes im Rettungsdienst auszuüben. Der Angeklagte hatte in seiner Praxis ohne die erforderliche Aufklärung seiner Patientin und ohne die notwendige Hinzuziehung eines Anästhesisten eine Schön­heits­ope­ration durchgeführt, an deren Folgen die Patientin verstorben war.

BGH hebt erstes Urteil unter Zurück­ver­weisung an eine andere Schwur­ge­richts­kammer des Landgerichts auf

Das erste in dieser Sache ergangene Urteil, durch das der Angeklagte wegen Körper­ver­letzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden und ebenfalls ein vierjähriges Berufsverbot verhängt worden war, hatte der Bundes­ge­richtshof auf die Revisionen des Angeklagten, des Nebenklägers und der Staats­an­walt­schaft unter Zurück­ver­weisung an eine andere Schwur­ge­richts­kammer des Landgerichts bei weitgehender Aufrecht­er­haltung von Feststellungen im Schuld- und Rechts­fol­ge­n­aus­spruch aufgehoben.

BGH ändert Schuldspruch im zweiten ergangenen Urteil und weist Sache an andere Schwur­ge­richts­kammer des Landgerichts zurück

Durch das daraufhin ergangene zweite Urteil des Landgerichts war der Angeklagte wegen Körper­ver­letzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Mord (durch Unterlassen) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt und ein fünfjähriges Berufsverbot für die Tätigkeit als Arzt für Humanmedizin verhängt worden. Auf die Revision des Angeklagten hatte der Bundes­ge­richtshof dieses Urteil im Schuldspruch abschließend dahin geändert, dass der Angeklagte allein der Körper­ver­letzung mit Todesfolge schuldig ist, und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über Strafe und Berufsverbot wiederum an eine andere Schwur­ge­richts­kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Verurteilung rechtskräftig

Der Bundes­ge­richtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das nunmehr ergangene dritte Urteil des Landgerichts Berlin als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss17937

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI