21.11.2024
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Bundesgerichtshof Beschluss11.10.2017

Verurteilung wegen Erpressung des Lebens­mittel­discounters "Lidl" hat im Wesentlichen Bestand

Der Bundes­ge­richtshof hat die Verurteilung wegen Erpressung des Lebens­mittel­discounters "Lidl" im Wesentlichen aufrecht­er­halten.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Landgericht Bochum die 55-jährige Angeklagte und ihren 49 Jahre alten Lebensgefährten im März 2017 im Zusammenhang mit der Erpressung des Lebens­mit­tel­dis­counters "Lidl" wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körper­ver­letzung, besonders schwerer räuberischer Erpressung und mit Herbeiführen einer Spreng­stof­f­ex­plosion, sowie wegen räuberischer Erpressung, versuchter räuberischer Erpressung und versuchter Erpressung in zwei Fällen jeweils zu Gesamt­frei­heits­s­trafen von zehn Jahren verurteilt.

Anschläge auf Lidl-Filialen mit selbst gebauten Sprengkörpern

Das Paar hatte von Oktober 2012 bis April 2016 mit selbst gebauten Sprengkörpern Anschläge auf "Lidl"-Filialen in Wattenscheid, Bottrop und Herten verübt, um das Unternehmen - teils erfolgreich - zu erheblichen Geldzahlungen zu veranlassen. Bei einer für die Angeklagten nicht kontrol­lierbaren Explosion einer von ihnen hergestellten Rohrbombe in einem Pfandrü­ck­ga­beraum einer Filiale in Herten wurde eine Mitarbeiterin von umherfliegenden Metallsplittern getroffen; von den Angeklagten billigend in Kauf genommene tödliche Verletzungen blieben aus.

BGH ändert Schuldspruch wegen Rechtsfehlers bei Bewertung zweier Erpres­sung­staten

Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Bundes­ge­richtshof den Schuldspruch des angefochtenen Urteils wegen eines Rechtsfehlers bei der Bewertung zweier Erpres­sung­staten abgeändert. In diesen beiden Fällen hat der Bundes­ge­richtshof die verhängten Einzelstrafen und die Gesamtstrafe aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung über den Strafausspruch an das Landgericht Bochum zurückverwiesen. Im Übrigen wurden die Revisionen der Angeklagten verworfen.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

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