18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil24.02.2011

BFH: Abzug von Reisekosten bei Sprachkurs im Ausland nur anteilig zulässigZeitlicher Anteil des Sprach­un­ter­richts bei Ausland­s­auf­enthalt für abziehbaren Kosten nicht entscheidend

Die Kosten für einen Sprachkurs im Ausland können in der Regel nur anteilig als Werbungskosten abgezogen werden. Bei der Ermittlung der abziehbaren Kosten kommt es nicht auf den zeitlichen Anteil des Sprach­un­ter­richts an der Dauer des Ausland­s­auf­enthalts an. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger, im fraglichen Zeitraum Zugfüh­rer­of­fizier bei der Bundeswehr, an einem Englisch­sprachkurs in Südafrika teilgenommen. Finanzamt und Finanzgericht ließen die mit der Sprachreise verbundenen Kosten nicht zum Werbungs­kos­te­nabzug zu. Der Bundesfinanzhof hob diese Entscheidung auf und verwies den Rechtsstreit an das Finanzgericht zurück.

Reisekosten sind grundsätzlich in berufliche und private Zeitanteile aufzuschlüsseln

Die mit einer beruflichen Fortbildung verbundenen Reisekosten sind als Werbungskosten uneingeschränkt abziehbar, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Ist die Reise auch privat mitveranlasst, kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundes­fi­nanzhofs eine Aufteilung der Kosten und der Abzug des beruflich veranlassten Teils der Reisekosten in Betracht kommen. Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Verhältnis der beruflichen und privaten Zeitanteile vorzunehmen.

Sprachkurses im Ausland ist in der Regel privat mitveranlasst

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass ein anderer als der zeitliche Auftei­lungs­maßstab in Betracht zu ziehen sei, wenn die beruflichen und privaten Veran­las­sungs­beiträge nicht zeitlich nacheinander sondern gleichzeitig verwirklicht würden. Das sei bei einer so genannten Sprachreise der Fall. Die Wahl eines Sprachkurses im Ausland sei im Übrigen regelmäßig privat mitveranlasst.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11647

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI