21.11.2024
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Dokument-Nr. 8652

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Urteil22.10.2009Bundesarbeitsgericht8 AZR 766/08
Vorinstanz:
  • Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil17.07.2008, 5 Sa 1937/06
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil22.10.2009

BAG zur Haftung des Betrie­bs­er­werbers bei einem Betrie­bs­übergangBetrie­bs­er­werber muss für Recht und Pflichten hinsichtlich bestehender Arbeits­ver­hältnisse einstehen

Kommt es nach einer faktischen Einstellung eines Betriebs und vor Ablauf der Kündi­gungs­fristen zu einem Betrie­bs­übergang, tritt der Betrie­bs­er­werber gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den noch bestehenden Arbeits­ver­hält­nissen ein. Dies gilt auch bei einem Betrie­bs­übergang in der Insolvenz. Dies entschied das Bundes­a­r­beits­gericht.

Betrie­bs­s­till­legung und Betriebsübergang schließen einander aus. Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produk­ti­o­ns­ge­mein­schaft zu verstehen. Abgeschlossen ist die Stilllegung, wenn die Arbeits­ver­hältnisse der Arbeitnehmer beendet sind.

Sachverhalt

Der Beklagte eröffnete zum 1. September 2005 in den Räumen des Streit­ver­kündeten H eine Metzgerei mit Partyservice. Bis zum 16. Juli 2005 hatte dort der Metzger B eine Metzgerei mit Mittagstisch und Partyservice betrieben. Am 29. Juli 2005 wurde über das Vermögen des B das Insol­venz­ver­fahren eröffnet. Die Arbeits­ver­hältnisse der bei B beschäftigten elf Arbeitnehmer endeten aufgrund betrie­bs­be­dingter Kündigungen zum 31. Oktober 2005 bzw. zum 30. November 2005; sieben Arbeitnehmer werden – zum Teil zu geänderten Arbeits­be­din­gungen – vom Beklagten weiter­be­schäftigt. Die gekündigten Arbeitnehmer bezogen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Arbeits­lo­sengeld nach § 143 Abs. 3 SGB III (sog. Gleich­wohl­ge­währung). Für die Zeit vom 29. Juli 2005 bis zum Ablauf der jeweiligen Kündi­gungs­fristen begehrt die klagende Bundesagentur für Arbeit diese Zahlungen vom Beklagten aus übergegangenem Recht.

BAG bestätigt Entscheidung des Landes­a­r­beits­gericht hinsichtlich eines Betrie­bs­übergangs

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landes­a­r­beits­gericht hat einen Betrie­bs­übergang der Metzgerei auf den Beklagten angenommen und der Klage zum großen Teil stattgegeben. Die Revision des Beklagten hatte vor dem Bundes­a­r­beits­gericht keinen Erfolg.

Quelle: ra-online, BAG

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