14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 8652

Drucken
Urteil22.10.2009Bundesarbeitsgericht8 AZR 766/08
Vorinstanz:
  • Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil17.07.2008, 5 Sa 1937/06
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil22.10.2009

BAG zur Haftung des Betrie­bs­er­werbers bei einem Betrie­bs­übergangBetrie­bs­er­werber muss für Recht und Pflichten hinsichtlich bestehender Arbeits­ver­hältnisse einstehen

Kommt es nach einer faktischen Einstellung eines Betriebs und vor Ablauf der Kündi­gungs­fristen zu einem Betrie­bs­übergang, tritt der Betrie­bs­er­werber gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den noch bestehenden Arbeits­ver­hält­nissen ein. Dies gilt auch bei einem Betrie­bs­übergang in der Insolvenz. Dies entschied das Bundes­a­r­beits­gericht.

Betrie­bs­s­till­legung und Betriebsübergang schließen einander aus. Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produk­ti­o­ns­ge­mein­schaft zu verstehen. Abgeschlossen ist die Stilllegung, wenn die Arbeits­ver­hältnisse der Arbeitnehmer beendet sind.

Sachverhalt

Der Beklagte eröffnete zum 1. September 2005 in den Räumen des Streit­ver­kündeten H eine Metzgerei mit Partyservice. Bis zum 16. Juli 2005 hatte dort der Metzger B eine Metzgerei mit Mittagstisch und Partyservice betrieben. Am 29. Juli 2005 wurde über das Vermögen des B das Insol­venz­ver­fahren eröffnet. Die Arbeits­ver­hältnisse der bei B beschäftigten elf Arbeitnehmer endeten aufgrund betrie­bs­be­dingter Kündigungen zum 31. Oktober 2005 bzw. zum 30. November 2005; sieben Arbeitnehmer werden – zum Teil zu geänderten Arbeits­be­din­gungen – vom Beklagten weiter­be­schäftigt. Die gekündigten Arbeitnehmer bezogen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Arbeits­lo­sengeld nach § 143 Abs. 3 SGB III (sog. Gleich­wohl­ge­währung). Für die Zeit vom 29. Juli 2005 bis zum Ablauf der jeweiligen Kündi­gungs­fristen begehrt die klagende Bundesagentur für Arbeit diese Zahlungen vom Beklagten aus übergegangenem Recht.

BAG bestätigt Entscheidung des Landes­a­r­beits­gericht hinsichtlich eines Betrie­bs­übergangs

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landes­a­r­beits­gericht hat einen Betrie­bs­übergang der Metzgerei auf den Beklagten angenommen und der Klage zum großen Teil stattgegeben. Die Revision des Beklagten hatte vor dem Bundes­a­r­beits­gericht keinen Erfolg.

Quelle: ra-online, BAG

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8652

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI