21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Stuttgart Urteil26.05.2005

Moder­ni­sie­rungs­a­r­beiten müssen so konkret wie möglich angekündigt werdenArbeiten sind vom Mieter nur bei ordnungsgemäßer Ankündigung zu dulden

Will der Vermieter Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen in einer Mietwohnung durchführen, muss er die Mieter rechtzeitig und so konkret wie möglich über Art und Umfang der Maßnahmen informieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Vermieter verlangte von dem Mieter die Duldung diverser Moder­ni­sie­rungs­a­r­beiten. Den Mietern wurde durch ein Ankün­di­gungs­schreiben folgende Maßnahmen mitgeteilt: Grund­ris­s­än­derung des WCs wegen Einbaus einer Badewanne, Einbau einer neuen Gaseta­gen­heizung nebst Heizkörpern und Neuinstallation elektrischer Leitungen. Die Mieter lehnten diese Arbeiten ab. Woraufhin der Vermieter Klage erhob.

Duldungs­an­spruch bestand nicht

Das Amtsgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Mieter. Ein Anspruch auf Duldung gemäß § 554 Abs. 2 BGB bestehe nicht.

Moder­ni­sie­rungs­a­r­beiten seien vom Mieter nur dann zu dulden, wenn dieser in angemessener Frist über Art und Umfang der Maßnahmen informiert wird. Der Vermieter müsse die geplanten Arbeiten, ihre Bedeutung und ihre Auswirkungen so konkret wie möglich beschreiben. Er müsse klar und präzise schildern, welche baulichen Maßnahmen beabsichtigt sind, so dass der Mieter deren Auswirkungen auf alle Räume, einschließlich auf die Möblierung der Wohnung prüfen kann. Diesen Anforderungen genüge das Schreiben des Vermieters nicht.

Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen lagen vor

Das Amtsgericht sah in den Maßnahmen Moder­ni­sie­rungs­a­r­beiten und schloss somit einen Duldungs­an­spruch aus § 554 Abs. 1 BGB aus. Die Maßnahmen seien nicht zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietwohnung notwendig gewesen. Es seien weder bestehende Mängel behoben noch drohende Schäden am Mietobjekt verhindert worden. Das Amtsgericht war der Ansicht, dass der Vermieter lediglich den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen wollte.

Quelle: Amtsgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14500

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI