21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 18661

Drucken
Urteil12.11.2004Amtsgericht Neuruppin42 C 263/04
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2005, 653Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2005, Seite: 653
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Neuruppin Urteil12.11.2004

Recht zur Mietminderung bei hörbaren Darmgeräuschen des Nachbarn während des Badens und Toiletten­geräusche von kleinen und großen GeschäftenMietmin­de­rungsrecht aufgrund intimen Charakters der Geräusche

Kann ein Mieter aufgrund der Hellhörigkeit des Wohnhauses Darmgeräusche seines badenden Nachbarn hören, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Ein solches Recht besteht insbesondere deswegen, da die Geräusche einen intimen Charakter aufweisen. Dies hat das Amtsgericht Neuruppin entschieden, das in diesem Streitfall auch über viele weitere Geräusche entscheiden musste.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Erdge­schoss­wohnung ihre Miete, da sie sich aufgrund der besonderen Hellhörigkeit des Wohnhauses gestört fühlte. Verschiedene Geräu­schim­mis­sionen störten die Mieterin:

Die Mieter, in der über ihrer Wohnung gelegenen Wohnung hatten die bisher freistehende Badewanne durch eine Einbaubadewanne ersetzt. Nach dem Einbau der neuen Wanne übertrug sich beim Baden in der Wanne jedes Geräusch. Die lärmgeplagte Mieterin konnte jedes Wasser­plät­schern wahrnehmen. Auch wenn sich die über ihr in der Wohnung badenden Mieter in der Badewanne umdrehten, war dies deutlich wahrnehmbar.

Flatulenzgeräusche

Neben den Geräuschen des eigentlichen Badegangs vernahm die Erdge­schoss­mieterin aber auch, wenn die über ihr wohnenden Mieter beim Baden Flatu­lenz­ge­räusche machten, wenn also "die Obermieter Darmwinde in der Badewanne abgehen" ließen.

Großes und kleines Geschäft deutlich wahrnehmbar

Die Erdge­schoss­mieterin hörte aber noch viel mehr. In ihrer Küche und in ihrem Wohnzimmer bekam sie genau mit, ob die Mieter der Oberwohnung ein kleines oder ein großes Geschäft im WC verrichteten. Natürlich hörte die Mieterin danach auch laut die Toilettenspülung.

Küchenschranklärm

Nicht ganz so delikat waren die Lärmgeräusche, die die Erdge­schoss­mieterin aus der Küche der Obermieter vernahm. Hier hörte sie jedes Öffnen und Schließen der Küchen­schranktüren und -schubladen.

Heizungslärm

Schließlich vernahm die Erdge­schoss­mieterin auch die Geräusche aus dem Heizungskeller, der unmittelbar unter ihrem Schlafzimmer lag. Hier hörte sie die Ölzen­tra­l­heizung. Der Brenner und der Lüfter der Heizung sprangen ca. alle drei Minuten an und liefen dann ca. zehn Sekunden. Deswegen konnte die Mieterin nicht gut schlafen und wachte mehrmals nachts auf. Die Erdge­schoss­mieterin minderte wegen der verschiedenen Geräu­schim­mis­sionen die monatliche Miete in Höhe von 396,49 Euro um 84,01 Euro monatlich. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und verlangte vor Gericht die Nachzahlung der einbehaltenen Miete.

Amtsgericht Neuruppin bestätigt Recht zur Mietminderung

Das Amtsgericht Neuruppin entschied zu Gunsten der Mieterin. Diese habe angesichts der belästigenden Geräusche ihre Miete mindern dürfen. Dabei berücksichtigte das Gericht insbesondere den intimen Charakter der Geräusche (vgl. zu Geräu­schim­mis­sionen OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.01.1997 - 9 U 218/96; LG Hannover, Urteil v. 15.04.1994 - 9 S 211/93). Auch die Geräusche des Ölbrenners und der Pumpe würden zu einer Mietminderung berechtigen (vgl. LG Darmstadt, Urteil v. 25.10.1978 - 7 S 131/78; LG Hannover, Urteil v. 15.04.1994 - 9 S 211/93). Diese Geräusche seien auch neu und beim Einzug der Mieterin in die Wohnung auch noch nicht vorhanden gewesen, da früher die Wohnungen über Öfen beheizt worden seien. Insgesamt sah das Amtsgericht die Mietminderung in Höhe von 84,01 Euro monatlich als angemessen an.

Quelle: Amtsgericht Neuruppin, ra-online (zt/WuM 2005, 653/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18661

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI