18.10.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 9493

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Urteil20.04.2009Landgericht Berlin67 S 335/08
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2009, 779Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2009, Seite: 779
  • WE 2009, 193Zeitschrift: Wohnungseigentum (WE), Jahrgang: 2009, Seite: 193
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ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil20.04.2009

10 % Mietminderung bei Urinstrahl­geräuschen im Wohnzimmer durch nachbarlichen "Stehpinkler"Unangenehme Wohnzim­mer­ge­räusche

Wenn Mieter in ihrem Wohnzimmer den Nachbarn urinieren hören, können sie die Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall vernahm ein Mieter im Wohnzimmer seiner Wohnung - in einem 1978 gebauten Haus - deutlich die Urinstrahlgeräusche aus der Nachbarwohnung.

"Stehpinkler"

Ein Sachver­ständiger stellte fest, dass zwar nicht sämtliche Nutzungs­ge­räusche aus dem Sanitärbereich der anderen Wohnung laut hörbar waren, jedoch die Uringeräusche eines "Stehpinklers" akustisch deutlich auffällig vernehmbar seien.

Harter Verbund

Nach den Ausführungen des Sachver­ständigen liege die Ursache der ungewollten Geräusche in einem harten Verbund zwischen Stand-WC und Estrich bzw. Rohdecke.

10 % Minderung

Die Richter stuften die Geräusche im Wohnbereich als "sehr penetrant" und "unangenehm" ein. Der Wohnbereich würde für die Einnahme von Speisen und den Besuch/Empfang von Gästen genutzt. Daher hielt das Landgericht Berlin die Uringeräusche für so gravierend, dass eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt sei.

Es dürfe in einem 1978 errichteten Gebäude erwartet werden, dass solche Geräusche nicht im Wohnbereich auftreten. Dass dies technisch nicht anders möglich sei, glaubte das Gericht nicht. Es dürfte allenfalls noch hinnehmbar sein, bzw. dem Üblichen entsprechen, dass derartige Geräusche unter Umständen gedämmt im eigenen Bad vernommen werden können, aber nicht im gesamten Wohnbereich.

Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (pt)

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