18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Wuppertal Urteil14.01.1997

"Stehpinkler": Lärmbelästigung durch Urinieren im Stehen in Mehrfa­mi­li­enhausUnter­schiedliche Techniken des Urinierens

Männer dürfen beim Urinieren stehen. Ein Nachbar, der sich durch die Geräusche eines "Stehpinklers" gestört fühlt, muss diese "mit Gelassenheit ertragen". Dies entschied das Amtsgericht Wuppertal.

Im zugrunde liegenden Fall fühlten sich die Mieter eines Mehrfa­mi­li­en­hauses durch die Geräusche des Nachbarn, die dieser durch Urinieren im Stehen verursachte, gestört. Sie klagten vor dem Amtsgericht Wuppertal und forderten Ruhe.

Gericht weist Klage ab

Das Gericht wies die Klage ab. Ein Anspruch gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB würde voraussetzen, dass die Kläger über ein normales Maß hinaus durch vermeidbare Geräusche gestört werden.

Geräu­sch­be­läs­tigung?

Da in einem Mehrfa­mi­li­enhaus zwangsläufig jeder Bewohner selber Geräusche verursache und seinerseits gelegentlich durch Geräusche anderer gestört werde, setze ein Unter­las­sungs­an­spruch jeweils eine Abwägung der beiderseitigen Interessen voraus und könne nur durchgreifen, wenn die Geräuschbelästigung die mit normalen Lebensvorgängen verbundene Geräu­sch­ent­wicklung deutlich überschreite und deshalb nicht hingenommen werden müsse.

Unter­schiedliche Techniken des Urinierens

Unter­schiedliche Techniken des Urinierens gingen mit einer unter­schied­licher Geräu­sch­ent­wicklung einher. Dem Beklagten insoweit Vorschriften zu machen, würde einen Eingriff in ihre Intimsphäre darstellen, welcher abzulehnen sei, führte das Gericht aus.

Toilet­ten­be­nutzung verursacht zwangsläufig Geräusche

Letztlich ist die Toilet­ten­be­nutzung zwangsläufig mit einer Geräu­sch­ent­wicklung verbunden. "Wer wollte entscheiden, was insoweit normal und was zu laut ist?", fragte sich das Gericht.

Mehr Gelassenheit

Menschen, die in einem hellhörigen Haus miteinander wohnen, bekämen zwangsläufig mehr Leben­s­äu­ße­rungen voneinander mit, als Personen, die in einem gut geräu­schi­so­lierten Haus leben. Dieser Umstand könne "nur mit Gelassenheit ertragen werden"; er könne nicht dazu führen, dass einzelnen Mitbewohner bis in intimste Lebensbereiche hinein Vorschriften gemacht würden, führte das Gericht aus.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Wuppertal (pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9580

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI