Dokument-Nr. 24314
Permalink https://urteile.news/
Amtsgericht München Beschluss28.03.2017
Kein messbarer Schaden: Entnahme von Pfandflaschen aus Altglascontainer ist kein DiebstahlAG München lehnt Erlass von Strafbefehlen gegen Altflaschensammler ab
Das Amtsgericht München hat einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Erlass von zwei Strafbefehlen gegen zwei Altflaschensammler wegen Diebstahls abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Verfahren angelte ein Ehepaar aus München, von Beruf Rentner und Reinigungskraft, mithilfe eines Greifarmes aus einem Altglascontainer Altglas. Sie hatten vor, anschließend das Pfand für die Flaschen einzulösen. Bei der Aktion wurden sie von Anwohnern beobachtet und der Polizei gemeldet.
Flachen werden mit Einwurf in Altglascontainer dem Pfandkreislauf entzogen
Die Staatsanwaltschaft beantragte für beide beim Amtsgericht München Strafbefehle wegen Diebstahls. Der zuständige Richter lehnte den Erlass der Strafbefehle ab, da er die Rechtsmeinung vertritt, dass kein messbarer Diebstahlschaden entstanden sei. Der Pfandwert der aus dem Container entwendeten Altglasflaschen betrage lediglich 1,44 Euro. Die Flaschen würden mit dem Einwurf in den Altglascontainer dem Pfandkreislauf entzogen. Denn sie werden nicht aus dem Altglas aussortiert, vielmehr werden sie mit den anderen Flaschen eingeschmolzen.
Wert der gesammelten Glasflaschen nur minimal
Mit dem Einwurf der Glasflaschen in den Container gehe das Eigentum an den Flaschen auf den Betreiber der Altglascontainer über. Maßgeblich für die Wertberechnung sei deshalb der Wert, den die insgesamt 18 entwendeten Glasflaschen für den Betreiber der Altglascontainer haben, so das Gericht. Dieser sei jedoch so minimal, dass im Rahmen der Nachermittlungen, nicht geklärt werden konnte, welchen Wert diese 18 Flaschen im Rahmen des Recyclingprozesses zukomme.
Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht erfolglos
Gegen die Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde zum Landgericht ein. Dieses hat mit Beschluss vom 3. Mai 2017 die sofortige Beschwerde verworfen, so dass die Entscheidung des Amtsgerichts über die Ablehnung des Erlasses der Strafbefehle rechtskräftig ist.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss24314
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.