21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen die Rücken von verschiedenen Zeitungen, die nebeneinander aufgereiht wurden.
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil21.07.2016

"Promibilder": Geldstrafe für Journalistin wegen Bildern in einer ZeitschriftEhefrau eines Moderators stellt keine Person der Öffentlichkeit dar

Eine Journalistin wurde wegen Verbreitung eines Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Die Angeklagte im vorliegenden Verfahren ist Redakteurin einer Zeitung. In einer Dezemberausgabe 2015 erschien ein Beitrag über die Ehefrau eines Moderators, dem auch Bilder der Frau beim Einkauf beigefügt waren. Die Frau stellte Strafantrag wegen Verstoßes gegen das Kunst­ur­he­ber­gesetz.

Voraussetzungen für Bildver­öf­fent­li­chungen ohne ausdrückliche Einwilligung

Das Urteil führt aus, dass nach den Vorschriften des Kunst­ur­he­ber­ge­setzes Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen. Das seien Bilder, die von allgemeinem gesell­schaft­lichem Interesse sind, wie zum Beispiel Sport­ver­an­stal­tungen. Der Bereich der Zeitgeschichte sei auch erfasst, wenn die Berich­t­er­stattung oder die Bilder eine Person betreffen, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht. Der von der Angeklagten veröffentlichte Artikel betreffe kein Ereignis der Zeitgeschichte und sei von keinem generellen Informationsinteresse gedeckt. Die Frau des Moderators sei selbst auch keine Person, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehe. Sie ist lediglich die Begleitperson eines Prominenten. Es gäbe auch keine Indizien dafür, dass sie sich selbst in die Öffentlichkeit gedrängt habe. Sie schaue auf keinem der Bilder in die Kamera. Die Geschädigte hat von den Fotoaufnahmen gar nichts mitbekommen. Folglich wurden diese heimlich gemacht. Die Geschädigte ist offensichtlich privat unterwegs gewesen.

Begleitender Kommentar zum Bild zu Lasten der Journalistin gewertet

Bei der Strafhöhe berücksichtigte das Gericht, dass es aber immerhin nicht um Lichtbilder aus der Intimsphäre der Betroffenen geht. Die dargestellte Situation ist als solche auch nicht ehrenrührig. Zu Lasten der Journalistin wertete das Gericht, dass die Aufnahmen eine weite Verbreitung finden und dass der begleitende Kommentar an manchen Stellen auch nicht gerade schmeichelhaft für die Geschädigte und ihren Ehemann gewesen sei.

Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23232

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI