Dokument-Nr. 22708
Permalink https://urteile.news/
- WuM 2016, 293Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2016, Seite: 293
Amtsgericht Lichtenberg Urteil02.02.2016
Mieterhöhungsverlangen: Keine Wohnwerterhöhung aufgrund durch Lichtschalter gekoppelter Badlüftung sowie fehlender Beheizbarkeit der KücheBeheizung der offenen Küche über angrenzendes Wohnzimmer unerheblich
Verfügt ein Badezimmer nur über eine durch einen Lichtschalter gekoppelte Entlüftung, so ist dies nicht als wohnwerterhöhend gemäß dem Berliner Mietspiegel 2015 zu werten. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine zum Wohnzimmer offene Küche über keine Heizung verfügt, sondern über das Wohnzimmer beheizt wird. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 erhielten die Mieter einer Wohnung ein Mieterhöhungsverlangen. Die Vermieterin stufte unter anderem die Entlüftungsanlage im Bad sowie die zum Wohnzimmer gelegene offene Küche als wohnwerterhöhend ein. Dem traten die Mieter entgegen und weigerten sich daher die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erklären. Sie bemängelten unter anderem, dass die Küche über keine Heizung verfügte. Die Vermieterin ließ die Einwände nicht gelten und erhob Klage.
Keine Wohnwerterhöhung durch mit Lichtschalter gekoppelte Badentlüftung
Nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg sei unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegels 2015 die durch den Lichtschalter gekoppelte Badentlüftung nicht als wohnwerterhöhend zu werten gewesen. Unabhängig davon, dass noch ca. 5 Minuten nach Ausschaltung des Lichtes mit gleich hohem Volumen weiter gelüftet wurde, habe es sich nicht um eine modern gesteuerte Entlüftung im Sinne des Mietspiegels gehandelt. Davon sei vielmehr erst dann auszugehen, wenn diese automatisch die Be- und Entlüftung kontrolliere. Eine moderne Bedarfsentlüftung müsse selbsttätig ermitteln, wann eine Entlüftung erforderlich ist. Dies sei zum Beispiel bei Feuchtigkeitssensoren oder Bewegungssensoren der Fall.
Keine Wohnwerterhöhung bei fehlender Heizung in offener Küche
Die offene Küche sei nach Auffassung des Amtsgerichts ebenfalls nicht als wohnwerterhöhend einzustufen gewesen, da diese über keine Heizung verfügte. In diesem Zusammenhang sei es unerheblich gewesen, dass eine Beheizung über das angrenzende Wohnzimmer erfolgte. Denn dies sei nicht gleichzusetzen mit der eigenen Beheizbarkeit der Küche.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, ra-online (zt/WuM 2016, 293/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22708
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.