18.10.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 22708

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Urteil02.02.2016Amtsgericht Lichtenberg20 C 450/15
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2016, 293Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2016, Seite: 293
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Amtsgericht Lichtenberg Urteil02.02.2016

Miet­erhöhungs­verlangen: Keine Wohnwert­er­höhung aufgrund durch Lichtschalter gekoppelter Badlüftung sowie fehlender Beheizbarkeit der KücheBeheizung der offenen Küche über angrenzendes Wohnzimmer unerheblich

Verfügt ein Badezimmer nur über eine durch einen Lichtschalter gekoppelte Entlüftung, so ist dies nicht als wohnwert­er­höhend gemäß dem Berliner Mietspiegel 2015 zu werten. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine zum Wohnzimmer offene Küche über keine Heizung verfügt, sondern über das Wohnzimmer beheizt wird. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 erhielten die Mieter einer Wohnung ein Mieter­hö­hungs­ver­langen. Die Vermieterin stufte unter anderem die Entlüf­tungs­anlage im Bad sowie die zum Wohnzimmer gelegene offene Küche als wohnwerterhöhend ein. Dem traten die Mieter entgegen und weigerten sich daher die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erklären. Sie bemängelten unter anderem, dass die Küche über keine Heizung verfügte. Die Vermieterin ließ die Einwände nicht gelten und erhob Klage.

Keine Wohnwert­er­höhung durch mit Lichtschalter gekoppelte Badentlüftung

Nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg sei unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegels 2015 die durch den Lichtschalter gekoppelte Badentlüftung nicht als wohnwert­er­höhend zu werten gewesen. Unabhängig davon, dass noch ca. 5 Minuten nach Ausschaltung des Lichtes mit gleich hohem Volumen weiter gelüftet wurde, habe es sich nicht um eine modern gesteuerte Entlüftung im Sinne des Mietspiegels gehandelt. Davon sei vielmehr erst dann auszugehen, wenn diese automatisch die Be- und Entlüftung kontrolliere. Eine moderne Bedarf­s­ent­lüftung müsse selbsttätig ermitteln, wann eine Entlüftung erforderlich ist. Dies sei zum Beispiel bei Feuch­tig­keits­sensoren oder Bewegungs­sensoren der Fall.

Keine Wohnwert­er­höhung bei fehlender Heizung in offener Küche

Die offene Küche sei nach Auffassung des Amtsgerichts ebenfalls nicht als wohnwert­er­höhend einzustufen gewesen, da diese über keine Heizung verfügte. In diesem Zusammenhang sei es unerheblich gewesen, dass eine Beheizung über das angrenzende Wohnzimmer erfolgte. Denn dies sei nicht gleichzusetzen mit der eigenen Beheizbarkeit der Küche.

Quelle: Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, ra-online (zt/WuM 2016, 293/rb)

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