Dokument-Nr. 14481
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- INFO M 2012, 222Zeitschrift: INFO M - One-page-Fachinformationen für Immobilienrecht (INFO M), Jahrgang: 2012, Seite: 222
- jurisPR-MietR 6/2012, Anm. 1, Richard Giesjuris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR), Jahrgang: 2012, Ausgabe: 6, Anmerkung: 1, Autor: Richard Gies
- Mieterin hat keinen Anspruch auf Satellitenschüssel zum Empfang ausländischer ProgrammeVerwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss13.11.2007, 9 K 5138/07
- Mieter darf Parabolantenne bei überwiegendem Informationsinteresse aufstellenBundesgerichtshof, Urteil16.11.2005, VIII ZR 5/05
- BGH zum Anspruch eines Mieters auf Anbringung einer ParabolantenneBundesgerichtshof, Urteil02.03.2005, VIII ZR 118/04
Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil27.07.2011
Kein Anspruch auf Installation einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer FernsehprogrammeBefriedigung des Informationsbedürfnisses über das Internet
Wird eine Parabolantenne auf der Loggia errichtet, um einen ausländischen Fernsehsender empfangen zu können, kann der Vermieter die Beseitigung der Antenne verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Im zugrunde liegenden Fall errichteten die Mieter einer Mietwohnung eine Parabolantenne auf ihrer Loggia, damit diese einen indischen Kanal empfangen können. Dieser sendete überwiegend Theatermusik, Liveaufführungen und Spielfilme. Nachdem der Vermieter die Genehmigung zur Errichtung widerrufen hatte, verlangte er Beseitigung der Antenne. Da die Mieter sich weigerten dem nachzukommen, klagte der Vermieter auf Entfernung der Parabolantenne.
Anspruch auf Empfang eines indischen Kanals bestand nicht
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Vermieters. Der Vermieter habe gegen die Mieter einen Anspruch auf Beseitigung der installierten Antenne. Die Genehmigung sei wirksam widerrufen worden und ein Recht, trotz fehlender Genehmigung, eine Parabolantenne aufzustellen habe nicht bestanden. Denn der Wunsch Spielfilme zu sehen, sei vom Grundrecht der Informationsfreiheit nicht geschützt.
Empfang über Internet genügt
Die Klägerin sei nach Ansicht des Amtsgerichts auch nicht verpflichtet im Hinblick auf die Informationsfreiheit eine Genehmigung zu erteilen. Es sei nämlich ohne weiteres möglich über das Internet indische Fernsehprogramme und Informationssendungen zu empfangen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2012
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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