21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 26115

Drucken
Urteil27.06.2017Amtsgericht Frankfurt am Main30 C 553/17 (20)
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2018, 130Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2018, Seite: 130
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil27.06.2017

Verspäteter Ersatzflug: Fluggast kann Anspruch auf Ausgleichs­zahlung gegen Flugge­sell­schaft des Ersatzflugs geltend machenFlugge­sell­schaft führt verspäteten Ersatzflug allein verantwortlich durch

Wird ein Fluggast aufgrund einer Flugan­nul­lierung auf einen anderen Flug einer anderen Flugge­sell­schaft umgebucht, so steht ihm gegen diese Flugge­sell­schaft ein Anspruch auf Ausgleichs­zahlung nach Art. 7 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) zu, wenn sich der Ersatzflug verspätet. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 wurde ein Flug von Frankfurt am Main über Zürich und Johannesburg nach Durban witte­rungs­bedingt annulliert. Eine davon betroffene Flugpassagierin wurde von der Flugge­sell­schaft auf einen anderen Flug einer anderen Flugge­sell­schaft umgebucht. Dieser Ersatzflug erreichte Durban mit einer erheblichen Verspätung. Die Flugpassagierin machte aufgrund dessen gegen die Flugge­sell­schaft des Ersatzflugs Ausgleichs­ansprüche geltend.

Anspruch auf Ausgleichs­zahlung aufgrund Verspätung des Ersatzflugs

Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe nach Art. 7 VO gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu. Dass zwischen der Beklagten und der Klägerin keine vertragliche Beziehung bestand, spiele keine Rolle. Es komme allein darauf an, ob das Unternehmen den verspäteten Flug tatsächlich allein verantwortlich durchgeführt habe. Der Ersatzflug stelle eine "anderweitige Beförderung" im Sinne von Art. 8 VO dar. Dies schließe aber nicht die Anwendbarkeit des Art. 7 VO aus.

Unannehm­lich­keiten wegen Verspätung des Ersatzflugs

Die mehrfache Entstehung eines Ausgleichs­an­spruchs wegen einer Häufung von Verspätungen oder Annullierungen auf verschiedenen Flügen stehe nicht im Widerspruch zur Systematik der Verordnung, so das Amtsgericht. Durch den Anspruch auf Ausgleichs­zahlung sollen die Unannehm­lich­keiten ausgeglichen werden, die ein Passagier durch Verspätung oder Annullierung erleide. Bei der Verspätung oder Annullierung von Alter­na­tiv­flügen treten aber identische Unannehm­lich­keiten auf.

Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/RRa 2018, 130/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26115

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI