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- Gewerbeauskunft Zentrale: Amtsgericht Düsseldorf verurteilt Kunden zur Zahlung der EintragungskostenAmtsgericht Düsseldorf, Urteil13.10.2011, 40 C 8543/11
- Branchenbuchanbieter "gewerbeauskunft-zentrale.de" gewinnt vor dem Amtsgericht Köln - Unternehmen muss für Branchenbucheintrag bezahlen, den es so nicht wollteAmtsgericht Köln, Urteil06.06.2011, 114 C 128/11
- Gewerbeauskunft-Zentrale gewinnt im vereinfachten Verfahren vor dem Amtsgericht Bergisch GladbachAmtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil28.07.2011, 60 C 182/11
Amtsgericht Düsseldorf Urteil17.12.2012
Amtsgericht Düsseldorf: Gewerbeauskunft-Zentrale hat keinen Anspruch auf Zahlung aus angeblichem VertragAmtsgericht Düsseldorf sieht keine Ansprüche finanzieller Art der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
Die Gewerbeauskunft-Zentrale kann keine Bezahlung aus dem von ihr verschickten Formular beanspruchen. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Unter www.gewerbeauskunft-zentrale.de betreibt die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf ein Internetportal für Gewerbetreibende.
Amtlich aussehende Eintragungsformulare - Kosten im Kleingedruckten
Damit sich möglichst viele Gewerbetreibende dort auch eintragen, verschickte die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH in der Vergangenheit Eintragungsformulare. Diese sahen für viele Empfänger sehr amtlich aus. Sie waren auf Umweltschutzpapier gedruckt und in einem amtlichen Stil aufgemacht. Nur sehr klein versteckte sich der Hinweis, dass der Eintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale kostenpflichtig ist und mit 569,06 EUR im Jahr zu Buche schlägt.
Kunde erhebt Feststellungsklage gegen GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
Ein Kunde der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wehrte sich jetzt vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Er wollte feststellen lassen, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale keinen Anspruch auf Bezahlung aus dem Formular hat. Das Amtsgericht Düsseldorf gab dem Kunden recht. In der Feststellungsklage urteilte das Amtsgericht:
"Es wird festgestellt, dass der Beklagten (die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH) keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei (Kunde) in die Onlinedatenbank der Beklagten."
GWE-Wirtschaftsinformations GmbH muss Kosten des Rechtsstreits tragen
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH weiter, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und dem Kunden die Kosten zu ersetzen, die dieser für die Inanspruchnahme seines Anwalts hatte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2013
Quelle: ra-online, AG Düsseldorf (vt/pt)
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