18.10.2024
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Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
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Amtsgericht Düsseldorf Urteil17.12.2012

Feststel­lungsklage: Gewerbeauskunft-Zentrale hat keinen Anspruch auf ZahlungKein Anspruch aus angeblichem Vertrag

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Rahmen einer Feststel­lungklage geurteilt, dass die GWE-Wirtschafts­in­for­mations GmbH, die das Internetportal Gewerbeauskunft-Zentrale betreibt, keinen Anspruch auf Zahlung aus ihren umstrittenen Formularen hat.

Zum Hintergrund: Die GWE-Wirtschafts­in­for­mations GmbH verschickt regelmäßig deutschlandweit an Firmen und Gewer­be­treibende Formulare, in denen sie für einen Eintrag in das Branchen­ver­zeichnis "gewerbeauskunft-zentrale.de" wirbt. Teils halten Angeschriebene die Gewerbeauskunft Zentrale für eine Behörde, füllen schnell das Formular aus und schicken es zurück. Viele übersehen auch, dass der Eintrag nicht kostenfrei ist. Daher sind die Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale sehr umstritten. Regelmäßig berichten daher Presse und Verbrau­cher­ma­gazine im Fernsehen über die GWE-Wirtschafts­in­for­mations GmbH.

Keine Ansprüche

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte einen neuen Fall zwischen einem nicht zahlungs­willigem Kunden und der GWE-Wirtschafts­in­for­mations GmbH zu entscheiden. Es stellt fest, dass die GWE-Wirtschafts­in­for­mations GmbH aus dem Vertrag keine Ansprüche herleiten könne. Tenor:

Erläuterungen
Es wird festgestellt, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei in die Onlinedatenbank der Beklagten. Dies gilt insbesondere auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungs­ansprüchen der Beklagten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.

Die Beklagte wird verurteilt, die klagende Partei von den Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts ... freizustellen in Höhe von 130,50 € für dessen außer­ge­richtliche Tätigkeit im Rahmen der Durchsetzung des negativen Feststel­lungs­an­spruchs gegen die Beklagte.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 1.138,12 EUR festgesetzt.

Quelle: ra-online, AG Düsseldorf (vt/pt)

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