21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Darmstadt Beschluss15.05.2014

Vertrag Geld "gegen Vollzug der Ehe" nichtig: Vereinbarung zur Zahlung einer Brautgabe - Morgengabe - im Falle der Scheidung und des Vollzugs der Ehe unwirksamVerstoß gegen Freiheit der Eheschließung und -scheidung begründet Sitten­wid­rigkeit der Vereinbarung

Vereinbart ein Ehepaar zum Zeitpunkt der Heirat, dass im Falle der Scheidung der Ehe eine Brautgabe zu zahlen ist, so ist dies unwirksam, wenn Voraussetzung der Zahlung der Vollzug der Ehe ist. Der darin liegende Verstoß gegen die Freiheit der Eheschließung und -scheidung begründet die Sitten­wid­rigkeit der Vereinbarung. Dies hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zusammenhang mit der Eheschließung eines Paares in Iran wurde vereinbart, dass im Falle einer Scheidung die Ehefrau als Brautgabe 100.262 Rial, einen Koran, 100.000.000 Rial als Brautgeld, zwei Anteile an einem Haus, 650 Azadi Goldmünzen sowie 100 Meshgal Gold erhalten sollte. Als weitere Voraussetzung wurde der Vollzug der Ehe vereinbart. Nachdem sich die Eheleute in Deutschland scheiden ließen, beanspruchte die Ehefrau das Gold und die Goldmünzen. Da sich der Ehemann weigerte diese herauszugeben, kam der Fall vor Gericht.

Kein Anspruch auf Brautgabe wegen Verstoßes gegen die Eheschlie­ßungs­freiheit

Das Amtsgericht Darmstadt entschied gegen die Ehefrau. Dieser habe kein Anspruch auf Zahlung der Brautgabe zugestanden. Denn die Vereinbarung sei wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam gewesen. Wird die Zahlung einer Geldsumme mit dem Vollzug der Ehe verbunden, so verstoße dies gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkender und somit gegen die guten Sitten. Denn dadurch werde die grundrechtlich geschützte Freiheit der Eheschließung (Art. 6 Abs. 1 GG) eingeschränkt.

Freiheit der Ehescheidung wird verletzt

Zudem habe die Vereinbarung nach Ansicht des Amtsgerichts der Freiheit zur Ehescheidung widersprochen. Denn durch die drohende folgenschwere Haftung im Falle einer Scheidung werde diese Freiheit erheblich eingeschränkt. In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen gewesen, dass die Zahlungspflicht unabhängig von der Bedürftigkeit der Ehefrau bestand.

Quelle: Amtsgericht Darmstadt, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18662

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI