18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 30895

Drucken
Urteil22.07.2021Amtsgericht Berlin-Neukölln14 C 75/20
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2021, 1066Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2021, Seite: 1066
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Berlin-Neukölln Urteil22.07.2021

Keine Mietminderung wegen undichter und klirrender Holz-Kasten­dop­pel­fenster in AltbauwohnungMietmangel bei Eindringen von Feuchtigkeit durch z.B. Schlagregen oder erheblicher Beein­träch­tigung durch Zugluft

Undichte und klirrende Holz-Kasten­dop­pel­fenster in einer Altbauwohnung begründen grundsätzlich kein Recht zur Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB. Ein Mietmangel kann aber angenommen werden, wenn Feuchtigkeit zum Beispiel bei Starkregen eindringt oder eine erhebliche Beein­träch­tigung durch Zugluft besteht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin beanspruchten seit dem Jahr 2017 unter anderem deshalb eine Mietminderung, weil die Holz-Kasten­dop­pel­fenster undicht, zugig und nicht mehr ausreichend im Holzrahmen befestigt gewesen seien, so dass die Fenster geklirrt hätten. Zudem soll bei niedrigen Außen­tem­pe­raturen der Wärmeverlust und die Zugigkeit deutlich zu spüren gewesen sein. Da der Vermieter ein Recht zur Mietminderung nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.

Kein Recht zur Mietminderung wegen undichter Kasten­dop­pel­fenster

Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied gegen die Mieter. Ihnen stehe kein Recht zur Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB zu. Es sei grundsätzlich nicht als zur Minderung berechtigender Mangel anzusehen, wenn bei älteren Holz-Kasten­dop­pel­fenstern ein gewissen Spiel vorhanden ist. Eine komplett luftdichte Verschließung sei nicht geschuldet und zudem kontraproduktiv. Ein Mangel könne angenommen werden, wenn kein ausreichender Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zum Beispiel durch Starkregen gegeben ist oder die Zugluft zu nicht unerheblichen Beein­träch­ti­gungen der vertragsgemäßen Nutzbarkeit der Wohnung führt.

Klirrende Fenster, gewisser Wärmeverlust und gewisse Zugluft stellen kein Mietmangel dar

Das Klirren von Fenstern stelle grundsätzlich kein Mangel dar, so das Amtsgericht. Dies gelte ebenfalls für einen gewissen Wärmeverlust und eine gewisse Zugluft.

Quelle: Amtsgericht Berlin-Neukölln, ra-online (zt/GE 2021, 1066/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30895

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI