21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 28743

Drucken
Beschluss15.05.2020Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein1 B 85/20
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein Beschluss15.05.2020

Pauschale Pflicht zu häuslicher Quarantäne nach Rückkehr aus Schweden nicht gerechtfertigtVG hebt häuslicher Quaran­tä­ne­pflicht für Einreisende auf

Das Verwal­tungs­gericht Schleswig-Holstein hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass Rückkehrer aus dem Ausland nicht verpflichtet sind, sich nach der Rückkehr in häusliche Quarantäne abzusondern.

Im hier vorliegenden Fall hatte der Kreis Dithmarschen den Antragsteller unter Verweis auf die schleswig-holsteinische Landes­ver­ordnung zu Quaran­tä­ne­maß­nahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus nach dessen Rückkehr aus dem Ausland zur häuslichen Quarantäne verpflichtet.

VG: Quaran­tä­ne­pflicht durch Entwicklung des Infek­ti­o­ns­ge­schehens nicht mehr gerechtfertigt

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts ist die in der Landes­ver­ordnung geregelte generelle Quaran­tä­ne­pflicht für Rückkehrer mit sehr hoher Wahrschein­lichkeit durch die Entwicklung des Infek­ti­o­ns­ge­schehens unwirksam geworden sei. Zur Begründung verwiesen die Richter auf die geäußerten rechtlichen Bedenken und die weiteren Ausführungen in der Entscheidung des Oberver­wal­tungs­ge­richts Lüneburg vom 11. Mai 2020 (13 MN 143/20) zur Außer­voll­zug­setzung der der schleswig-holsteinischen Landes­ver­ordnung im Wesentlichen entsprechenden Verordnung des Landes Niedersachsen.

Gericht hält Einzel­fa­ll­prüfung für erforderlich

Das Gericht stellte weiter fest, dass eine Anordnung der häuslichen Quarantäne im Wege einer Ermessensentscheidung wegen risikoer­hö­hender Umstände bei der Einreise aus einem bestimmten Gebiet im Einzelfall nicht ausgeschlossen sei. Der Antragsgegner habe den Bescheid aber nur unter Bezugnahme, auf die alle Länder betreffende pauschalierende Regelung der Verordnung begründet. Die im gerichtlichen Verfahren nun erstmalig vorgenommene Bewertung der konkreten Verhältnisse in Schweden sei eine Auswechslung der tragenden Begründung einer Ermes­sen­s­ent­scheidung und damit vorliegend unzulässig.

Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28743

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI