21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 7730

Drucken
ergänzende Informationen

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Beschluss26.03.2009

Bei 18 Punkten ist in jedem Fall die Fahrerlaubnis weg - Auch bei Vielfahrern18 Punkte oder mehr führen zu einer nicht widerleglichen gesetzlichen Ungeeig­net­heits­ver­mutung

Einem Autofahrer, der 18 Punkte oder mehr auf seinem Flensburger Konto erreicht hat, darf und muss sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies hat das Saarländische Verwal­tungs­gericht in Saarlouis entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer 18 Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt. Die Straßen­ver­kehrs­behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Hiergegen wehrte sich der Mann. Er trug vor, dass er sich fast zweieinhalb Jahre "vollkommen beanstan­dungslos im Straßenverkehr verhalten habe". Außerdem fahre er beruflich im Jahr ca. 100.000 Kilometer. Er nehme damit im wesentlich höherem Maße am Straßenverkehr teil, "als ein Durch­schnitts­ver­kehrs­teil­nehmer". Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Richter: Behörde hat kein Ermessen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 StVG

Die Richter führten aus, dass der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 StVG erfolge. Die Straßen­ver­kehrs­behörde habe hier keinen Ermes­sens­spielraum. Die Behörde habe die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich 18 oder mehr Punkte ergeben, da der Betroffene dann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelte. Das Erreichen dieser Punktzahl, das für den Kläger bezogen auf den Zeitpunkt der Entziehung der Fahrerlaubnis durch den dem Verfahren zugrunde liegenden Bescheid unstreitig feststehe, bewirke auf der Grundlage des Punktesystems die grundsätzlich nicht widerlegliche gesetzliche Ungeeig­net­heits­ver­mutung. Dabei komme es im Rahmen der von dem Antragsgegner vorzunehmenden Bewertung auf das Tattags-Prinzip an, ohne dass von Bedeutung sei, ab wann die Rechtskraft der Ahndung der Verkehrs­verstöße - grundsätzlich können nur rechtskräftig geahndete Verkehrs­verstöße im Verkehrs­zen­tra­l­re­gister erfasst und der Punktebewertung zugrunde gelegt werden - eingetreten sei. Diese Grundsätze ergeben sich nunmehr eindeutig aus den Urteilen des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts (BVerwG, Urteile v. 25.09.2008 - 3 C 3.07, 3 C 21.07, 3 C 34.07 -)

Entzug der Fahrerlaubnis liegt im öffentlichen Interesse

Die gesetzliche Ausgestaltung des Punktesystems sei im öffentlichen Interesse darauf ausgerichtet, bei auffällig gewordenen Fahrer­laub­nis­in­habern ohne Rücksicht darauf, ob es sich um einen "Vielfahrer" handele oder nicht, u. a. deren mangelnde Erfah­rungs­bildung oder Risiko­be­reit­schaft zu korrigieren und bei erwiesener Gefahr, die von einem Verkehrs­teil­nehmer ausgeht, der den hier einschlägigen Punktestand erreicht hat, auf der letzten Eingriffsstufe durch die Entziehung der Fahrerlaubnis entge­gen­zu­treten.

Vielfahrer kann sich nicht mit Hinweis auf höheres Risiko exkulpieren

Gerade derjenige, der wie es der Kläger für sich in Anspruch nehme, am Straßenverkehr mit einer "exorbitant hohen Kilome­ter­leistung" teilnehme, könne sich schlechterdings nicht unter Berufung hierauf hinsichtlich begangener Verkehrs­über­tre­tungen exkulpieren, wie es der Antragsteller versucht, wenn er bezogen auf die von ihm behauptete Fahrleistung darauf hinweist, "dass es hin und wieder zu Übertretungen aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit" komme. Diese Einschätzung des Antragstellers werde dadurch konterkariert, dass es sich bei den von ihm begangenen Verkehrs­zu­wi­der­hand­lungen neben einem Rotlichtverstoß in vier Fällen um erhebliche Überschrei­tungen der jeweils zulässigen Höchst­ge­schwin­digkeit handelt, wobei in zwei Fällen Überschrei­tungen um 55 bzw. 54 km/h auffallen, die bereits für sich gesehen durchaus als exorbitant bezeichnet werden könnten.

Quelle: ra-online (pt)

der Leitsatz

1. Im Rahmen der Punktebewertung nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 StVG hat die Straßen­ver­kehrs­behörde kein Ermessen.

2. Für die Bewertung ist das sog. Tattags-Prinzip maßgebend (BVerwG, Urteile vom 25.09.2008, 3 C 3.07 und 3 C 21.07).

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss7730

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI