24.11.2024
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Dokument-Nr. 33925

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Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss12.04.2024

Paddel-Verbot auf Fluss stellt keinen unver­hält­nis­mäßigen Eingriff in die Grundrechte darEilantrag gegen Paddel-Verbot auf der Fränkischen Saale bleibt ohne Erfolg - Paddel-Verbot bleibt vorläufig in Kraft bleibt

Das Bayerischen Verwal­tungs­gericht Würzburg hat einen Eilantrag gegen das sog. Paddel-Verbot des Landratsamts Bad Kissingen auf der Fränkischen Saale abgelehnt. Das bedeutet, dass das Paddel-Verbot vorläufig in Kraft bleibt.

Landratsamt Bad Kissingen hatte mit Allge­mein­ver­fügung vom Februar 2024 das Befahren der Fränkischen Saale mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft auf der gesamten Strecke im Landkreis Bad Kissingen mit Ausnahme von zwei Gewäs­ser­teil­strecken bis auf Weiteres verboten. Hiergegen wendete sich der Antragsteller als aktiver Kanusportler und direkter Anrainer der Fränkischen Saale mit einer Klage und beantragte im nunmehr entschiedenen Eilverfahren, die aufschiebende Wirkung der Klage wieder­her­zu­stellen.

Umsturz­ge­fährdete Bäume rechtfertigen Paddel-Verbot

Diesen Antrag hat das VG abgelehnt. Die Allge­mein­ver­fügung ist nach vorläufiger Einschätzung der Kammer rechtmäßig. Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass nach derzeitigem Kenntnisstand auf der gesamten Strecke der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen – mit Ausnahme der zwei in der Allge­mein­ver­fügung ausgenommenen Gewäs­ser­teil­strecken – eine abstrakte Gefahr für Leben und Gesundheit bestehe. Der Allge­mein­ver­fügung des Landratsamts liege die ausreichend gesicherte Prognose zugrunde, dass mehrere Tausend Bäume entlang der Fränkischen Saale eine überdurch­schnittlich hohe Bruchgefahr aufweisen.

Kein unver­hält­nis­mäßiger Eingriff in Grundrechte

Das Paddel-Verbot stelle auch keinen unver­hält­nis­mäßigen Eingriff in die Grundrechte des Antragstellers, insbesondere in das Grundrecht auf Naturgenuss oder den Gleich­be­hand­lungs­grundsatz, dar. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof erhoben werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg, ra-online (pm/ab)

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