18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Weimar Urteil01.08.2013

"Stadtkinder" haben Vorrang vor "Landkreis­kindern" bei SchülerüberhangVerwal­tungs­gericht Weimar bejaht Wohnsitz als sachgerechtes Auswahl­kri­terium

Es ist nicht ermes­sens­feh­lerhaft, wenn bei einem Überhang von Anmeldungen an einem Gymnasium zuvorderst die Schüler aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Weimar haben. Daher ist der Antrag eines Schülers mit Wohnsitz im Kreis Weimarer Land auf einstweilige Aufnahme am Goethegymnasium abzulehnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Weimar hervor.

Die Kammer stellt zur Begründung seiner Entscheidung darauf ab, dass das Thüringer Schulgesetz keinen Anspruch eines Schülers auf Besuch einer bestimmten öffentlichen Schule normiert. Es besteht allerdings ein Anspruch auf rechts­feh­lerfreie Entscheidung über die Aufnahme im Rahmen der gegebenen Kapazitäten. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Schulträger das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. In den Schulnetzplänen werden dafür der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Die Schul­netz­planung soll so ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern. Daraus ergibt sich, dass der Schulträger im Grundsatz nur so viele Plätze vorhalten und planen muss, wie sie sich aus den Schülerzahlen in seinem Zustän­dig­keits­bereich ergeben. Er ist nicht verpflichtet, darüber hinaus auch Plätze für auswärtige Schüler vorzuhalten.

Schulleitung war berechtigt, freie Schulplätze an "Stadtkinder" zu vergeben

Danach war die Schulleitung des Goeth­egym­nasiums berechtigt, die 84 zur Verfügung stehenden Plätze in der 5. Klasse an "Stadtkinder" zu vergeben und in Ermangelung weiterer Aufnah­me­ka­pa­zitäten Kinder aus dem Landkreis nicht zu berücksichtigen.

Quelle: Verwaltungsgericht Weimar/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16438

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI