21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31183

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Trier Beschluss07.12.2021

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsum gerechtfertigtErgebnis der Blutprobe schließt unbewusste Einnahme geringe Menge Kokain nahezu aus

Das Verwal­tungs­gericht Trier hat in einem Eil­rechts­schutzv­erfahren die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Fahr­erlaubnis­behörde der Stadt Trier auf Aberkennung des Rechts, von einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, bestätigt.

Der Antragsteller ist Inhaber einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis mit Wohnsitz in Deutschland, was ihn nach den einschlägigen Vorschriften zum Führen von Kraftahrzeugen auch im Inland berechtigt. Anlässlich einer Verkehr­s­un­fa­l­l­aufnahme wurden beim Antragsteller Anzeichen eines zeitnahen Betäu­bungs­mit­tel­konsums festgestellt. Ein durchgeführter Urintest verlief positiv auf Kokain und THC. Die Auswertung der entnommenen Blutprobe bestätigte den Befund. Nach Kennt­ni­ser­langung verfügte die zuständige Fahrer­laub­nis­behörde der Stadt Trier gegenüber dem Antragsteller die Aberkennung des Rechts, von seiner im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen und ordnete die sofortige Vollziehbarkeit an. Hiergegen legte der Kläger Widerspruch ein und stellte bei Gericht einen Eilantrag. Zur Begründung ließ er sich dahingehend ein, dass es beim Besuch eines Bekannten, der Kokain geraucht habe, wohl zu einer unbeab­sich­tigten Aufnahme von Kokain gekommen seien müsse; möglicherweise hätten sich an dem ihm zum Trinken angebotenen Glas Anhaftungen von Kokain befunden; außerdem habe er die Tabakblättchen seines Bekannten benutzt, auf denen möglicherweise ebenfalls Kokainan­haf­tungen gewesen seien.

VG: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Einnahme harter Drogen gerechtfertigt

Das VG lehnte den Eilantrag ab und führten zur Begründung aus, eine Fahrerlaubnis sei zwingend zu entziehen, wenn die Einnahme sog. harter Drogen im Sinne des BtMG - Cannabis zähle nicht hierzu - feststehe. Dies gelte unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäu­bungs­mit­tel­kon­zen­tration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr im berauschten Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfa­l­l­er­schei­nungen beim Betroffenen. Dementsprechend sei die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrer­laub­nis­in­habers nachgewiesen werden könnten. Dies sei vorliegend der Fall.

Unbewusste Aufnahme von Kokain nicht plausibel dargelegt

Davon, dass es lediglich zu einer unbeab­sich­tigten Aufnahme von Kokain gekommen sei, sei nicht auszugehen. Die vermutete Aufnahme von Kokain durch Anfassen des Wasserglases oder der Tabakplättchen sei zum einen ohnehin nicht plausibel. Im Übrigen sei es nach dem Ergebnis der Blutprobe nahezu ausgeschlossen, dass der Antragsteller lediglich eine geringste Menge Kokain unbewusst eingenommen habe; der festgestellte Benzoy­lec­go­ninwert noch über 96 Stunden später sei damit nicht plausibel erklärbar. Damit habe der Antragsteller sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen, was die Fahrer­laub­nis­behörde im Falle einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis nach den einschlägigen straßen­ver­kehrs­recht­lichen Vorschriften dazu berechtige, das Recht abzuerkennen, von dieser im Bundesgebiet Gebrauch zu machen.

Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31183

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI