18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 16507

Drucken
Urteil13.08.2013Verwaltungsgericht Stuttgart5 K 2177/12
Weitere Entscheidungen zu diesem Thema:
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil13.08.2013

Mindestgebühr für verdachts­u­n­ab­hängige Vor-Ort-Waffenkontrolle zu hochStadt Stuttgart verliert im Streit um Gebühr für verdachts­u­n­ab­hängige Vor-Ort-Waffenkontrolle

Eine Mindestgebühr von 210 Euro für eine verdachts­u­n­ab­hängige Waffenkontrolle ist rechtswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richtshofs Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ist der Kläger Jäger und Waffenbesitzer. In seiner Waffenbesitzkarte sind eine Lang- und eine Kurzwaffe eingetragen. Im Januar 2012 hatten Mitarbeiter der Stadt Stuttgart bei ihm vor Ort eine verdachts­u­n­ab­hängige Waffenkontrolle nach § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes durchgeführt. Die Kontrolle hatte zu keiner Beanstandung geführt. Für die Kontrolle setzte die Stadt gegen den Kläger - bei einem Gebührenrahmen von 210 Euro bis 420 Euro - eine Gebühr in Höhe von 210 Euro fest. Nach erfolgloser Durchführung des Vorverfahrens hat der Kläger gegen den Bescheid im Juli 2012 Klage erhoben.

Kläger hält festgesetzte Gebühr für unangemessen

Er macht gegen die Gebühr im Wesentlichen geltend, dass es sich bei der Kontrolle nicht um einen gebüh­ren­pflichtigen Verwal­tungs­vorgang handele. Er habe die Überprüfung nicht veranlasst und diese liege auch nicht in seinem Interesse. Die Gebühr sei zudem zu hoch festgesetzt. Eine zwischen fünf und zehn Minuten dauernde Überprüfung der sicheren Unterbringung seiner zwei Waffen und der Munition rechtfertige eine derart hohe Gebühr nicht. Die Stadt macht dagegen geltend, dass die Rechtmäßigkeit der Gebüh­re­n­er­hebung für verdachts­u­n­ab­hängige waffen­rechtliche Vor-Ort-Kontrollen vom Gericht bereits bejaht worden sei. Der festgesetzte Gebührenrahmen von 210 Euro bis 420 Euro sei angesichts des mit der Kontrolle verbundenen Verwaltungs- und Perso­na­l­aufwands angemessen und kostendeckend kalkuliert.

Höhe der Gebühren in bereits entschiedenen Verfahren wurden rechtlich nicht beanstandet

Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart hat in zwei Verfahren mit rechtskräftigen Urteilen vom 20.09.2011 (Az.: 5 K 2953/11) und 06.12.2011 (Az.: 5 K 4898710) bereits entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für verdachts­u­n­ab­hängige Vor-Ort-Waffen­kon­trollen als solche rechtmäßig ist. Die Höhe der in jenen Verfahren streitigen Gebühren (50 Euro bzw. 46,67 Euro) war vom Gericht rechtlich nicht beanstandet worden; sie war von den Klägern in jenen Verfahren - anders als im nun zu entscheidenden Fall - allerdings auch nicht in Frage gestellt worden.

Mindestgebühr in Höhe von 210 Euro rechtswidrig

Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart gab der Klage des Jägers und Waffenbesitzers statt. Es erachtet den von der Stadt Stuttgart in ihrer Verwal­tungs­ge­büh­ren­satzung enthaltenen Gebührenrahmen im Hinblick auf die angesetzte Mindestgebühr in Höhe von 210 Euro für rechtswidrig. Das Urteil mit den vollständigen Entschei­dungs­gründen wird den Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16507

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI