Dokument-Nr. 13179
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Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil24.01.2012
Verpflichtung zur Schulanmeldung und zum Schulbesuch rechtensZwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro wegen Fernbleibens vom Unterricht festgesetzt
Eine Verpflichtung für Eltern zur Anmeldung ihrer Kinder an einer staatlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule sowie die Festsetzung eines Zwangsgeldes bei Zuwiderhandlungen ist rechtens. Dies entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die Anfechtungsklage eines Elternpaares gegen eine entsprechende Verfügung ab.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls weigerten sich unter Hinweis auf ihre Lebensweise, ihre lebens- und weltanschaulichen Überzeugungen sowie ihre pädagogischen Grundsätze, ihre Kinder an einer Schule anzumelden und dorthin zum Unterricht zu schicken. Das Lernen finde im normalen Leben statt, sei ein innerer Prozess und solle am besten in familiärer Umgebung erfolgen, wo jeder nach seinem Tempo die unterschiedlichen Inhalte lernen könne.
Regierungspräsidium verpflichtet Kläger zur Anmeldung der Kinder an staatlicher Grundschule oder anerkannter Ersatzschule
Daraufhin wurden die Kläger im November 2010 mit Verfügung des Regierungspräsidiums Tübingen verpflichtet, ihre beiden Kinder an einer staatlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule anzumelden und dafür Sorge zu tragen, dass sie am Unterricht und den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. Für den Fall der Nichtbeachtung der Verfügung wurde ein Zwangsgeld von 1.000 Euro für jedes Kind angedroht. Weiter wurde die sofortige Vollziehung der verfügten Verpflichtung angeordnet.
VG bestätigt Sofortvollzug der Verfügung
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigte den Sofortvollzug. Die Beschwerde der Kläger hiergegen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg blieb erfolglos. Schließlich wurde vom Regierungspräsidium im Dezember 2011 ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro festgesetzt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Sigmaringen/ra-online
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