21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Schleswig Beschluss19.08.2021

Quaran­tä­ne­a­n­ordnung gegenüber ansteckungs­verdächtiger Schülerin bestätigtZeitlich befristeter Eingriff in die Grundrechte verhältnismäßig

Das Verwal­tungs­gericht Schleswig hat es abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Quaran­tä­ne­a­n­ordnung anzuordnen.

Der Kreis Nordfriesland verfügte eine 14-tägige Quarantäne gegenüber einer minderjährigen Schülerin. Diese saß im Unterricht in der Sitzreihe vor einer mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Person und zwar einen Platz rechts vor der Erkrankten.

VG: Anordnung des Kreises offensichtlich rechtmäßig

Das Gericht bewertete die Anordnung des Kreises als offensichtlich rechtmäßig, weshalb das Interesse am Vollzug der Abson­de­rungs­a­n­ordnung das Ausset­zungs­in­teresse der betroffenen Schülerin überwiege. Dabei stützte sich das Gericht auf die vom mit besonderer Sachkunde ausgestatten Robert-Koch-Institut aufgestellten Leitlinien zum Kontakt-Management. Die danach für enge Kontaktpersonen in schwer zu überblickenden Kontakt­si­tua­tionen wie z.B. Schulklassen gelisteten Faktoren für die Einschätzung und Bewertung des Infek­ti­o­ns­risikos seien bezogen auf die umgebenden Sitznachbarn erfüllt. Da die Antragstellerin zu den umgebenden Sitznachbarn der infizierten Person zähle, stehe auch eine gute Belüf­tungs­si­tuation und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen der vom Robert-Koch-Institut in diesen Fällen empfohlenen gezielten Anordnung von Quaran­tä­ne­maß­nahmen nicht entgegen. Dabei sei auch die altersbedingt erhöhte Infektiösität der erkrankten Mitschülerin (zwischen 11 und 15 Jahren) berücksichtigt worden.

Keine Verkürzung der Quarantäne durch negativen Corona-Test

Das Gericht stellte zudem fest, dass ein negativer Corona-Test während der Quarantäne nicht geeignet ist, diese zu verkürzen. Da die Erkrankung eine Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen aufweise, könne das notwendige Gesund­heits­mo­no­toring nicht durch Testung ersetzt werden. Das Gericht wertete den zwar schwerwiegenden aber zeitlich befristeten Eingriff in die Grundrechte der Schülerin auch als verhältnismäßig. Dem stünden die Folgen des Unterlassens erforderlicher Schutzmaßnahmen für Gesundheit und Leben der Allgemeinheit, sowie der Schutz des öffentlichen Gesund­heits­systems vor Überlastungen gegenüber.

Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss30716

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI