21.11.2024
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Verwaltungsgericht Potsdam Beschluss07.06.2024

Geplante Flücht­lings­un­terkunft verstößt nicht gegen natur­schutz­rechtliche, arten­schutz­rechtliche oder wasser­schutz­rechtliche VorschriftenEilanträge gegen geplante Flücht­lings­un­terkunft Nedlitzer Holz in Potsdam abgelehnt

Eine inländische Umwelt- und Natur­schutz­ver­ei­nigung hat sich vor dem Verwal­tungs­gericht Potsdam gegen die Errichtung einer Notunterkunft für Geflüchtete gewandt.

Die für das öffentliche Baurecht zuständige 4. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Potsdam hat mit Beschlüssen vom 7. Juni 2024 zwei Eilanträge des Landschafts­schutz­vereins Berlin-Brandenburg e.V. gegen den Oberbür­ger­meister der Landes­hauptstadt Potsdam betreffend die Baugenehmigung für die auf zwei Jahre befristete Errichtung einer Notunterkunft für 496 Personen auf dem Grundstück Nedlitzer Straße 99 in 14469 Potsdam sowie hinsichtlich der Untersagung entsprechender baulicher Vorbe­rei­tungs­maß­nahmen abgelehnt.

Bau verstößt nicht gegen umwelt­rechtliche Vorschriften

Nach Auffassung der Kammer konnte der Antragsteller als anerkannte inländische Umwelt- und Natur­schutz­ver­ei­nigung sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die angegriffene Baugenehmigung gegen umweltbezogene Rechts­vor­schriften verstößt, die für ihre Erteilung von Bedeutung sind. Nach der Prüfung im einstweiligen Rechts­schutz­ver­fahren waren weder verfah­rens­rechtliche Verstöße ersichtlich noch konnte festgestellt werden, dass mit der Erteilung der Baugenehmigung naturschutz-, artenschutz-, bodendenkmal- oder wasser­rechtliche Vorschriften verletzt werden.

Weiterer Antrag war ebenfalls erfolglos

Daher war auch der weitere Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Vornahme jeglicher bauvor­be­rei­tender Maßnahmen zu untersagen, erfolglos, da jene Maßnahmen durch die nach summarischer Prüfung rechtmäßige Baugenehmigung gedeckt sind.

Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam, ra-online (pm/pt)

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