18.10.2024
18.10.2024  
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss12.08.2024

Kein Eilrechtsschutz gegen Baugenehmigung für die Notunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende im Nedlitzer Holz in PotsdamAuch keine verfah­rens­recht­lichen Verstöße

Potsdam kann die Notunterkunft für Geflüchtete im Nedlitzer Holz wie geplant errichten. Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Potsdam bestätigt, wonach es keinen Eilrechtsschutz gegen die Baugenehmigung für das Vorhaben gibt.

Das Verwal­tungs­gericht Potsdam hatte einen Eilantrag gegen eine Baugenehmigung für die auf zwei Jahre befristete Errichtung einer Notunterkunft für 496 Personen auf einem Grundstück in der Nedlitzer Straße in Potsdam abgelehnt. Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt und die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde zurückgewiesen.

Angegriffene Baugenehmigung verstößt nicht gegen relevante umweltbezogene Rechts­vor­schriften

Das Verwal­tungs­gericht Potsdam hatte ausgeführt, der Antragsteller, eine anerkannte inländische Umwelt- und Natur­schutz­ver­ei­nigung, könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die angegriffene Baugenehmigung gegen relevante umweltbezogene Rechts­vor­schriften verstoße.

Auch keine verfah­rens­recht­lichen Verstöße

Es hatte zudem weder verfah­rens­rechtliche Verstöße erkannt noch festgestellt, dass mit der Erteilung der Baugenehmigung naturschutz-, artenschutz-, denkmal- oder wasser­rechtliche Vorschriften verletzt worden seien. Die vom Antragsteller im Beschwer­de­ver­fahren dagegen vorgebrachten Einwendungen blieben erfolglos.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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